Mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises Waldshut wird das bislang bestehende Alkoholverbot im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden bis zum 28. Mai 2021 verlängert. Der räumliche Geltungsbereich des Alkoholverbots bleibt dabei unverändert und betrifft die Innenstädte von Bad Säckingen, Laufenburg, Waldshut und Tiengen.

„Die erneute Verlängerung ist erforderlich, weil die Ausbreitung der britischen Corona-Mutation im Landkreis Waldshut weiter zunimmt“, heißt es in der Medienmitteilung des Landratsamts. In der Kalenderwoche 17 sei mit 85,9 Prozent Anteil an den gemeldeten Infektionen der Höchststand festgestellt worden. In der Kalenderwoche 18 sei ein Stand von 84,9 Prozent registriert worden.

Aufgrund der anstehenden Feiertage sei weiterhin damit zu rechnen, dass sich mehr Personen im Freien aufhalten, heißt es in der Mitteilung. Und weiter: „Zudem ist aufgrund der Schließung der gastronomischen Einrichtungen davon auszugehen, dass sich der Alkoholkonsum auf die von der Allgemeinverfügung erfassten öffentlichen Plätze verlagert. Dadurch besteht die Gefahr, dass infolge der dem Alkohol immanenten enthemmenden Wirkung die Infektionsrisiken nicht mehr richtig eingeschätzt und sowohl die AHA-Regeln als auch die Kontaktbeschränkungen nicht mehr eingehalten werden.“ Hierdurch steige das Infektionsrisiko merklich.

Deshalb sehe das Landratsamt Waldshut gemeinsam mit den Städten und Gemeinden in der Verlängerung des Verbots bis zum 28. Mai in der Zusammenschau mit dem Maßnahmenkatalog der Corona-Verordnung und den neuen bundesgesetzlichen Regelungen, „weiterhin ein wirksames und erforderliches Mittel zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“.

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Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 18. Mai, 0.00 Uhr, in Kraft und gilt befristet bis 28. Mai 2021. „Sie tritt vor Ablauf des 28.05.2021 außer Kraft, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bezogen auf den Landkreis Waldshut in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird“, informiert das Landratsamt. Das Landratsamt Waldshut will auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch entsprechende Veröffentlichung unter www.landkreis-waldshut.de zusätzlich hinweisen.

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