Eines war vor dem Amtsgericht in Waldshut unstrittig: Die Ehe eines 43-Jährigen, aus Südeuropa stammenden Deutschen mit seiner Ehefrau ist zerrüttet. Unklar blieb am ersten Verhandlungstag, ob der Mann die Frau und zwei seiner drei Kinder während familiärer Auseinandersetzungen verletzt und ob er Drohungen ausgesprochen hat.
Die als Zeugin geladene Noch-Ehefrau war nicht erschienen. Womöglich hat sie die Ladung wegen eines Aufenthalts in ihrer südeuropäischen Heimat nicht erhalten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Körperverletzung in drei Fällen und Bedrohung in zwei Fällen vor. Amtsrichterin Lea Uttner erwägte die Einstellung des Verfahrens. Sie konnte Staatsanwalt Pascal Attrodt dafür nicht gewinnen, bevor dieser die Ehefrau gehört hat.
Der Prozess wird am 6. Oktober fortgesetzt. Der Angeklagte soll seiner Tochter im Januar 2024 in den Rücken getreten haben, seinem Sohn soll er auf den Kopf geschlagen haben, nachdem dieser versehentlich ein Spielzeug auf seinen Vater geworfen hatte. Er soll seine Frau gewürgt haben, als sie dem Jungen zu Hilfe eilen wollte.
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
Vehement bestritt der Angeklagte alle Vorwürfe. Das Spielzeug habe ihn so unglücklich am Auge getroffen, dass es geblutet habe. Darauf habe er seinen Sohn mit etwas lauterer Stimme aufmerksam gemacht. Als er sich im Badezimmer das Blut abwischen wollte, sei er von seiner Frau angegriffen worden. Sie habe ihm in die Genitalien beißen wollen, weshalb er ihren Kopf mit der flachen Hand zur Seite geschoben habe.
Da sei die Aggression von ihr ausgegangen. Auch verwahrte sich der Mann dagegen, am Telefon gedroht zu haben, seine Noch-Frau und deren neuen Partner abschlachten zu wollen. Sie wolle ihn „psychisch und physisch kaputt machen“, sagte er. Harte Worte seien während des Telefonats gefallen, gedroht habe er aber nicht.
Kontaktverbot und Beißattacken
Im Dezember 2024 kam es zu einem weiteren Vorfall. Trotz gerichtlich auferlegten Kontaktverbots kam es auf dem Grundstück der Familie im Südwesten des Kreises Waldshut zu einer Begegnung. Geplant gewesen sei, dass er seine drei Kinder vor der Garage sehen könne. Unklar blieb, wer ihm die Tür geöffnet hatte, in der Wohnung kam es dann wieder zu Handgreiflichkeiten. „Sie hat mich angegriffen“, sagte der Mann, der von einer abermaligen Beißattacke auf seine Genitalien berichtete. Und wieder habe er lediglich ihren Kopf zur Seite geschoben.
Die als Zeugin geladene Sachbearbeiterin der Polizei sagte, der Angeklagte sei immer greifbar gewesen, er habe die Termine wahrgenommen und sei kooperativ gewesen. Auf die Frage der Richterin, welcher der beiden Ehepartner auf sie glaubhafter gewirkt habe, antwortete die Beamtin: „Er hat auf mich sehr ruhig gewirkt.“ Wer von beiden recht habe, könne sie nicht beurteilen.