Je heißer die Temperaturen, desto leichter das Schuhwerk. Aber wie ist das, wenn man mit Sommerschlappen oder gar barfuß Auto fährt?
Gibt es Knöllchen für Sommerlatschen?
Der Waldshuter Polizeisprecher Mathias Albicker betont, dass es auf jeden Fall empfehlenswert ist, festes Schuhwerk zu tragen. Wer allerdings mit Sandalen oder Latschen in eine Kontrolle kommt, müsse sich dennoch keine Sorgen machen: „Tatsächlich ist es so, dass die StVO bezüglich des Schuhwerks keine spezielle Regelungen trifft. Also es ist grundsätzlich nichts verboten.“
Dennoch sei es nicht ganz unproblematisch mit Sandaletten zu fahren. Denn bei einem Unfall, der auf nicht geeignetes Schuhwerk zurückzuführen ist, beispielsweise weil der Fahrer mit seinen Flip-Flops vom Bremspedal abgerutscht ist, dies angezeigt und geahndet werden, so der Polizeisprecher.
Allerdings: „Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, wenn jemand zum Beispiel barfuß seinen Wagen sicher führt, dass dies nicht beanstandet werden kann.“
Wie sieht das die Versicherung?
Kann es im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn die Füße in lockeren Sommerschuhen stecken?
Die Gothaer Versicherung, ein Konzern mit 4,1 Millionen Mitgliedern, informiert dazu: „Ein typischer Irrtum besteht darin, zu glauben, dass die Autoversicherer nicht zahlen, wenn ein Unfall von einem Leichtfuß-Fahrer verursacht wurde.“ Dennoch könne es tatsächlich zu Schwierigkeiten kommen – allerdings komme es darauf an, ob es um den Schaden eines anderen geht oder um den eigenen.
Sicherheit bestehe in jedem Fall bei der Kfz-Haftpflichtversicherung: Den Schaden eines Unfallopfers muss laut Angaben der Gothaer der Haftpflichtversicherer in jedem Fall begleichen, auch wenn Flip-Flops mit zu einem Unfall beigetragen haben sollten, etwa weil der Autofahrer deswegen von der Bremse rutschte.
Kritischer sieht es aber möglicherweise mit dem Schaden am eigenen Wagen aus: Eine Vollkasko-Versicherung decke zwar selbst verschuldete Schäden ab, bei „grober Fahrlässigkeit“ könne die Regulierung jedoch verweigert werden – abhängig vom Verschulden des Kunden. „Wenn die Flip-Flops sich zum Beispiel zwischen den Pedalen verklemmt haben, kann es heikel werden“, so der Versicherer. Auf der sicheren Seite sei der Autofahrer nur, wenn in seiner Kaskoversicherung „grobe Fahrlässigkeit“ keine Rolle spiele.
Gibt es Fälle, in denen Schlappen am Steuer verboten sind?
Tatsächlich gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das besagt, dass Fahrer, die nachweislich beruflich unterwegs sind, auch ohne Unfall wegen eines Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften „Fahrzeuge„ (BGV D29) zur Rechenschaft gezogen werden können. Grundlage des Urteils ist Paragraf 44 Absatz 2 BGV D29. Dort heißt es: „Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeugs den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“ Ein Verstoß dagegen wäre eine Ordnungswidrigkeit. Für Privatleute gelten diese Unfallverhütungsvorschriften aber nicht.