Ursache für den schweren Unfall am 19. März in einer Todtmooser Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge war höchstwahrscheinlich eine morsch gewordene hölzerne Abdeckung. Weil sie brach, war im zweiten Obergeschoss des Gebäudes ein 17-jähriger Bewohner durch die Bodenöffnung eines Balkons in die Tiefe gestürzt und dabei schwer verletzt worden. Der Vorfall könnte ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge haben.

Die Ermittlungen des Polizeipostens St. Blasien zu dem Vorgang seien immer noch nicht vollständig abgeschlossen, erklärte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen auf Anfrage unserer Zeitung. „Nach derzeitigem vorläufigen Erkenntnisstand der Untersuchung zufolge könnte ein durch Witterungseinflüsse in Mitleidenschaft gezogenes Holzbrett ursächlich für den Durchbruch sein“, so Rahel Diers, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Hat ein Verantwortlicher sorgfaltspflichtwidriges Verhalten gezeigt?
Die Polizei werde den Ermittlungsvorgang der Staatsanwaltschaft in Kürze vorlegen, sagte Diers weiter. Die Behörde werde dann prüfen, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine vorwerfbare Sorgfaltspflichtverletzung eines Verantwortlichen vorliegen. Sofern sich „ein für die Verletzungen der Person kausales, sorgfaltspflichtwidriges sowie vorhersehbares und vermeidbares Verhalten zeigen“ sollte, käme gegebenenfalls zumindest ein Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung in Betracht.
Der Landkreis nutzt das ehemalige Hotel seit Januar als Flüchtlingsunterkunft
Der Landkreis Waldshut nutzt das ehemalige Appartementhotel „Fünf Jahreszeiten“ seit Januar als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Die Immobilie wurde zu diesem Zweck vom der Betreiberin, einer im aargauischen Mägenwil ansässigen Gesellschaft angemietet.

Die Verantwortung für den Zustand des liege bei der Betreiberin, betont das Landratsamt Waldshut. Diese sei mehrmals auf ihre Verantwortung und ihre Verkehrssicherungspflicht für das gesamte Objekt hingewiesen worden.
Die eingebrochene Luke wurde inzwischen ersetzt
Bei der Öffnung im Boden des Balkons handelte es sich um einen genehmigten zweiten Rettungsweg. Die eingebrochene Luke wurde laut Landratsamt durch eine Fachfirma ausgetauscht. Der notwendige Rettungsweg und der Balkon seien damit wieder benutzbar.
Das Landratsamt erklärt, dass es unmittelbar nach dem Unfall einen Architekten beauftragt habe, sämtliche Balkone sicherheitstechnisch zu überprüfen. Dabei seien keine Mängel festgestellt worden. Es handele sich um stabile Beton-Balkone mit sicheren Geländern, eine Bodenluke besitze nur der eine Balkon, auf dem der Unfall geschah.