Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder für ihren Betrieb unabkömmlich sind und damit eine Präsenzpflicht haben, dürfen ihre Kinder bei der Notbetreuung anmelden. Wir haben uns umgehört, wie diese in den Kitas von Bad Säckingen und Waldshut sowie in der Kindertagespflege im Landkreis angenommen wird.
Waldshut: Anfragen waren kurzfristig
Generell dürften mit der Notbetreuung in Kindertagesstätten nur 50 Prozent der Gruppengröße belegt werden, wie Ingrid Eble, Hauptamtsleiterin der Stadt Waldshut-Tiengen erklärt. Sie ist zuständig für die Notbetreuung und nimmt Anmeldungen der Eltern entgegen. „Bis jetzt sind wir noch nicht an unsere Kapazitätsgrenzen gelangt, da ist noch Luft nach oben“, so Eble. Für die Notbetreuung der Kleinkinder in Waldshut-Tiengen habe sie keinen „Riesen-Ansturm“ erlebt. Brigitte Reichmann, zuständig für die Kindergärten der Stadt, informiert, dass aus mangelndem Bedarf noch nicht in allen Kindergärten der Stadt die Notfallbetreuung gestartet sei, so etwa in Detzeln oder in Oberalpfen.
„Die Anfragen waren immer recht kurzfristig, da waren wir auch schon am Wochenende im Einsatz, um die Betreuung in Einzelfällen noch möglich zu machen“, erzählt Hauptamtsleiterin Ingrid Eble. Doch wie klappt es eigentlich in Kitas die Hygiene- und Abstandsregeln umzusetzen? Dies sei, so Eble, für die Kita-Leitungen sicherlich eine große Herausforderung gewesen. Aber: „Das funktioniert überall wirklich sehr gut“, so Eble.
Am 18. Mai soll der Betrieb in den Kitas wieder starten, zumindest reduziert. Jetzt habe man noch genügend Zeit, dies zu organisieren, so die Hauptamtsleiterin. Dazu sollen nun Konzepte erstellt werden. Personell sei man in den Waldshut-Tiengener Kitas sehr gut ausgestattet, sowohl für die Notfallbetreuung als auch für die Wiederaufnahme des Betriebs, so Brigitte Reichmann.
Bad Säckingen – noch freie Plätze
Aktuell werden 49 Kinder in Notgruppen in den verschiedenen Einrichtungen von Bad Säckingen betreut, so Claudia Götz, Leiterin des Referats Kindergärten bei der Stadt Bad Säckingen. Bisher konnten laut Götz alle Kinder, die einen Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz hatten, auch in der jeweiligen Einrichtung aufgenommen werden. „In den meisten Einrichtungen sind auch noch weitere freie Kapazitäten vorhanden“, so Götz.
Wie der Kindergartenbetrieb ab dem 18. Mai weiter geht, ist auch in Bad Säckingen derzeit noch unklar. Hierzu werden aktuell Konzepte erarbeitet.
Wie funktioniert die Notbetreuung in der Kindertagespflege im Landkreis Waldshut?
Seit vergangene Woche, dem 4. Mai, dürfen Kinder auch wieder in der Kindertagespflege betreut werden, wenn ihre Eltern die Voraussetzungen für die Notbetreuung erfüllen. Dazu darf eine Tagesmutter maximal fünf Kinder betreuen. Im Landkreis Waldshut werde die Notbetreuung in der Kindertagespflege noch wenig genutzt, die Anfragen nähmen jedoch zu, wie Susanna Heim, Pressesprecherin des Landratsamts Waldshut, informiert. Auch Tagesmütter und Tagesväter, die einer Risikogruppe angehören, dürfen die Notbetreuung anbieten. Denn: „Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig und entscheiden selbst, ob sie die Notfallbetreuung anbieten oder nicht“, so Heim.
Doch bekommen die Betreuungspersonen der Kindertagespflege weiterhin ihr Geld, auch wenn sie keine Notbetreuung anbieten? Die laufende Geldleistung wird laut Susanna Heim an die Tagespflegeperson bis zum 19. April zu 100 Prozent und ab dem 20. April zu 80 Prozent vergütet. Für Kinder unter drei Jahren bekommen die Tagespflegepersonen in der Regel vom Landratsamt einen Stundensatz von 6,50 Euro, für Kinder über drei Jahren einen Stundensatz von 5,50 Euro.
Und müssen Eltern weiterhin zahlen? „Ein Kostenbeitrag wird von den Eltern nur verlangt, wenn die Notfallbetreuung in Anspruch genommen wird“, erklärt Heim. Wann die Kindertagespflege ihren Betrieb wieder komplett aufnehmen könne, sei noch unklar. Im Landratsamt geht man laut Susanna Heim jedoch davon aus, dass ein „Regelbetrieb Kindertagespflege„ vor einem „Regelbetrieb Kindertageseinrichtung“ möglich sein wird.