Mit Sorge blickt man entlang des Hochrheins und im Dreiländereck derzeit auf die Corona-Lage in Frankreich und der Schweiz. Denn wie ein Damoklesschwert droht die mögliche Einstufung der Nachbarländer als „Hochinzidenzgebiet" oder auch als „Virusvariantengebiet". Eine solche Einstufungen nimmt das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern vor. Und wenn das passieren sollte, wären die Auswirkungen in unserer Grenzregion einschneidend.
Was gilt im Fall von Hochinzidenzgebieten?
Denn nach der aktuellen Corona-Einreiseverordnung des Bundes gelten für Einreisen aus sogenannten Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten strengere Vorschriften. Hochinzidenzgebiete sind Länder, in denen eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 besteht. Derzeit sind weder die Schweiz noch Frankreich zum Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet erklärt worden. „Sollte dies künftig eintreten, ist nach der Bundesverordnung bei Grenzübertritt nach Deutschland der Nachweis eines negativen Corona-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf“, erklärt Thorsten Wrobel, Sprecher des Landratsamts Lörrach, in einer Mitteilung.
Darauf will der Landkreis vorbereitet sein und die massivsten Auswirkungen für die Menschen in der Region abwenden: „Für den Fall der Einstufung als Hochinzidenzgebiet sieht die Corona-Einreiseverordnung die Möglichkeit von Ausnahmen durch die zuständigen Behörden vor. Das Land Baden-Württemberg hat nun die Möglichkeit geschaffen, dass diese Ausnahmen von den Landkreisen in Form von Allgemeinverfügungen festgelegt werden können“, teilt das Landratsamt mit. Zu den konkreten Inhalten ist noch nichts genaueres bekannt, doch diese Inhalte würden in Form eines entsprechenden Erlasses bereits vorliegen. „Eine solche Allgemeinverfügung wird derzeit vom Landratsamt vorbereitet.“
Keine Ausnahmen bei Virusvariantengebieten
Soweit die gute Nachricht. Doch es gibt einen Fall, bei dem dem Landkreis bislang die Hände gebunden sind: Sollte eines der beiden Nachbarländer aufgrund verstärkt auftretender Virusmutationen zu einem sogenannten „Virusvariantengebiet„ erklärt werden, „sind in der derzeit gültigen Corona-Einreiseverordnung keine weiteren Ausnahmen zugelassen“, informiert das Lörracher Landratsamt.
Dann gelte es diesseits der Grenze vorbereitet zu sein – vor allem auf die Testpflicht bei Einreise, die in beiden Fällen vor allem Grenzpendler treffen würde. Dazu schreibt das Landratsamt Lörrach: „Das Land Baden-Württemberg hat bereits am 3. Februar für den Fall der Ausweisung eines Hochinzidenzgebiets festgelegt, dass die Kosten der dadurch erforderlich werdenden Tests vom Land getragen werden. Zu den Testmöglichkeiten weist das Sozialministerium auf die bestehenden Testkapazitäten innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung hin.“ Dies ist beispielsweise der persönliche Hausarzt, aber auch Testmöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
„Zeitnah sollen diese Testungen auch vermehrt in grenznahen Apotheken angeboten werden; hierzu laufen Abstimmungen zwischen der Landesapothekerkammer, dem Landesapothekerverband und dem Sozialministerium“, schreibt Landratsamtssprecher Wrobel. Es würden auch Testnachweise aus dem Gebiet aus dem die Einreise stattfindet, anerkannt, die Kostenübernahme gelte aber nur für Tests, die in Baden-Württemberg durchgeführt würden. Der Landkreis prüfe derzeit „wie noch weitere, zusätzliche Testmöglichkeiten eingerichtet werden können, für den Fall, dass die Nachbarländer zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden.“