Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen legt einem 50-Jährigen zur Last, am 2. Juni gegen 16.51 Uhr seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in Bonndorf in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung auf offener Straße mit einem Messer angegriffen und im Oberkörperbereich schwer verletzt zu haben.

Die Geschädigte verstarb noch am Tatort, weil sie zu viel Blut verlor, teilt Rahel Diers, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, in einer Pressemeldung mit.

Zeugen hätten den Beschuldigten im Anschluss zu Boden gebracht. Später nahmen ihn die zur Hilfe eilenden Einsatzkräfte fest. Während der Tat soll der Beschuldigte vermindert schuldfähig gewesen sein.

Dem Angriff schutzlos ausgeliefert

Die Staatsanwaltschaft geht nach aktuellem Ermittlungsstand davon aus, dass die Verstorbene zum Tatzeitpunkt nicht mit einem Angriff gerechnet habe und entsprechend schutzlos gewesen sei. Weiter soll der Beschuldigte aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben: Er habe das Ende der Beziehung nicht akzeptieren wollen und einen Besitzanspruch auf die Verstorbene erhoben.

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Dabei hatte die Frau bereits am 11. Mai den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Amtsgericht gegen den 50-Jährigen, der zu ihrem Schutz ein Kontaktverbot vorsah, beantragt. Der Beschuldigte, der sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft befindet, ist vorbestraft. Unter anderem wegen Straßenverkehrsdelikten.