Ein Messerangriff mit dem Ergebnis einer langen Narbe quer über das Gesicht ist Gegenstand einer mehrtägigen Verhandlung vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Bad Säckingen unter Vorsitz von Richterin Stefanie Hauser. Bislang konnten nur wenige der insgesamt elf Zeugen der Tatnacht im Oktober 2021 in einer Wehrer Gaststätte angehört werden.
Was ist über den Tathergang bekannt?
Was tatsächlich geschehen ist, scheint auf den ersten Blick nicht zweifelsfrei geklärt, zu gegensätzlich sind die bislang vorgetragenen Schilderungen der angeklagten 42-jährigen gelernten Fleischwarenverkäuferin und dem geschädigten 50-jährigen Haustechniker. Der Handwerker, ein eher flüchtig Bekannter der Angeklagten, habe ihr mit kleinen Handwerksleistungen bei der Einrichtung ihrer Wohnung geholfen. Den geforderten Lohn von rund 200 Euro für seine Dienstleistungen soll sie ihm aber schuldig geblieben sein.
Der Geschädigte habe jedoch die Forderung nie entsprechend bekräftigt, wohl aus Furcht, dass sie ihn wegen Schwarzarbeit belangen könnte. In ernsten Zwist gerieten die Kontrahenten aufgrund unbestätigter Aussagen gegenüber Dritten, in denen der Geschädigte die Angeklagte bezichtigte, ihre Schulden nicht zu bezahlen. Darüber sehr in Wut geraten, soll sie dem Geschädigten eine brennende Kerze auf den Reifen seines neuen Autos gestellt haben. Der Schaden betrug nach dessen Angaben weit über 1000 Euro, auf denen er allerdings aufgrund erfolgloser Ermittlungen sitzen blieb. Soviel zur Vorgeschichte.
Treffen in der Kneipe
Im Oktober 2021 trafen sich die 42-Jährige und der Geschädigte zufällig in einer Wehrer Kneipe, schon beim Hereinkommen verspürte der Geschädigte eine latente Aggression der Frau, sie habe sich vor anderen Gästen laut negativ über den Haustechniker geäußert, das Wort „Arschloch“ soll gefallen sein. Was dann folgte, ist nun Gegenstand der laufenden Zeugenvernehmungen, sie sollen Licht in die Geschehnisse bringen.
Nach bisherigen Erkenntnissen solle der Geschädigte die Angeklagte am Kragen gepackt haben und ihr zu verstehen gegeben haben, dass sie ihn für immer in Ruhe lassen solle. Dann sei alles sehr schnell gegangen, die Angeklagte soll unvermittelt ein Messer aus ihrer Tasche genommen haben und dem Geschädigten einen langen Schnitt diagonal über das Gesicht zugefügt haben.
Danach soll absolute Totenstille unter den zahlreichen Gästen geherrscht haben, der Geschädigte verließ mit zwei Freunden das Lokal und begab sich in ärztliche Behandlung, die Wunde wurde genäht, dennoch bleiben dem Geschädigten zeitlebens sichtbare Narben. Im derzeitigen Stand des Prozesses steht allerdings die Aussage der Angeklagten im Raum, dass er sie zuvor mit den Bruchkanten eines zuvor an der Theke zerstörten Bierglases bedroht und auch angegriffen habe. Ob dieser Version Glauben geschenkt wird, ergibt sich eventuell durch weitere Zeugenvernehmungen am 24. Februar.