Ein tragischer Unfall ereignete sich am 4. August im Parkschwimmbad in Lörrach. Ein 39-Jähriger ist ums Leben gekommen – der Mann wurde leblos im Schwimmbecken gefunden. Das in diesem Zusammenhang wurde nun das Todesermittlungsverfahren eingestellt, schreibt die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – in einer Mitteilung an die Medien.
Das ist damals passiert
Die Ermittlungen hätten demnach ergeben, dass sich der Mann, der Nichtschwimmer war, sich kurz vor seinem Tod in das Sprungbecken des Schwimmbads begeben hatte. Die Gründe dafür seien allerdings „nicht nachvollziehbar“, heißt es weiter. Der Mann befand sich demnach etwa 30 bis 60 Sekunden unter Wasser, bis der zuständige Bademeister auf ihn aufmerksam wurde und seine Bergung veranlasste.
Die sodann sofort von Ersthelfern begonnenen und später von Rettungskräften fortgesetzten Reanimationsmaßnahmen blieben allerdings erfolglos.
Die Todesursache steht fest
Die Obduktion der Leiche des Mannes hat als Todesursache Ertrinken ergeben. Anhaltspunkte für eine todesursächliche Fremdeinwirkung oder ein strafrechtlich relevantes Unterlassen handlungspflichtiger Beteiligter liegen nicht vor. Somit handelte es sich laut Staatsanwaltschaft also um einen Unglücksfall.