Eine gute und eine schlechte Nachricht. Die Gute: Seit Donnerstag ist raus, dass die Schwimmbäder im Land Baden-Württemberg ab Samstag, 6. Juni wieder öffnen dürfen. Die schlechte Nachricht: Die Infektionschutzauflagen sind so hoch, dass an eine schnelle Öffnung kaum zu denken ist. Das ergab eine Blitzumfrage bei mehreren Gemeinden der Region. Bad Säckingen wird das Thema zunächst am kommenden Montag, 8. Juni, im Gemeinderat beraten.
- Bad Säckingen: Die Landesregierung hat zwar grünes Licht gegeben für die Öffnung von Frei- und Hallenbädern – allerdings nur unter strengen Auflagen, und für deren Umsetzung sind die jeweiligen Betreiber zuständig. Das sind in der Regel die Kommunen. Bad Säckingens Bürgermeister Alexander Guhl ist mit der neuen Regelung alles andere als glücklich: „Ich bin stinksauer auf das Land“, schimpfte Guhl gegenüber dem SÜDKURIER. Die Auflagen, die das Land für eine Öffnung vorgebe, seien faktisch unlösbar. „Damit liegt der schwarze Peter jetzt bei den Gemeinden“, so der Bürgermeister. Die Erlaubnis zur Wiederöffnung der Bäder werde sich das Land auf die eigenen Fahnen schreiben, während die Kommunen die vorgegebenen Auflagen auf die Schnelle kaum erfüllen könnten. „Da wäre es ehrlicher gewesen, die Schwimmbäder gleich ganz zuzulassen“, meint Guhl.
Nach jetzigem Stand der Dinge wird der Bad Säckinger Bürgermeister seinem Gemeinderat am kommenden Montag von der Inbetriebnahme des Waldbades abraten. Er sieht für seine Kommune kaum Möglichkeiten, die geforderten Regelungen sicher umzusetzen und auch dauerhaft zu kontrollieren (zu den Auflagen siehe Erklärtext unten). Guhl hatte sich heute Vormittag mit den Bürgermeisterkollegen des Landkreises Waldshut zu einer Sitzung mit eben diesem Thema getroffen. Der Tenor der Amtskollegen im Kreis sei ähnlich gewesen. Guhl sagt, die meisten könnten sich wie er eine Öffnung aktuell nicht vorstellen. Aber vielleicht werde sich die Verordnung vom gestrigen 4. Juni in zwei Wochen wieder ändern, dann werde das Ganze vielleicht realistischer.

- Laufenburg und Murg: Bereits Ende vergangener Woche hatten der Laufenburger Bürgermeister Ulrich Krieger und sein Murger Amtskollege Adrian Schmidle erklärt, dass völlig offen sei, ob das Gartenstrandbad in Laufenburg und das Naturbad Murhena in Murg diesen Sommer noch einmal öffnen könnten. Wie jetzt auch Guhl hatte schon damals Krieger die Landesregierung kritisiert, die zum wiederholten Male öffentlich Lockerungen verkünde, ohne dass klar sei, wie diese lokal umgesetzt werden sollten. Beide Bürgermeister befinden sich derzeit in Urlaub, weshalb sie heute nicht für eine Stellungnahme erreichbar waren. Kämmerin Andrea Tröndle erklärte gegenüber unserer Zeitung, dass eine Öffnung des Gartenstrandbads zum 6. Juni völlig ausgeschlossen sei, schon weil die Vorbereitungszeit für die Umsetzung der geforderten Infektionsschutzmaßnahmen gefehlt habe.
- Wehr: Auch in Wehr sieht man die Umsetzung der vielen Auflagen skeptisch. „Wir freuen uns, dass wir dieses Jahr doch noch unser Schwimmbad öffnen dürfen und wollen dies auch schnellst möglich tun“, kommentiert Bauamtsleiter Thomas Götz. Allerdings lasse sich noch nicht absehen, wann der Betrieb aufgenommen werden kann: „Eine Öffnung schon jetzt zum Wochenende ist illusorisch, denn die Corona-bedingten Auflagen, die an den Freibadbetrieb geknüpft sind, sind immens“, so Götz. Es sei absurd, am Donnerstag die Öffnung für den Samstag zu erlauben mit einer solchen Latte an Auflagen, sagte Götz. Die Vorlaufzeit sei viel zu kurz. Zunächst müssten die Einzelheiten geprüft und ein Konzept erarbeitet werden. Absehbar sei jedoch, dass den Mitarbeitern ein erheblicher organisatorischer Aufwand bevorstehe, bevor das spritzige Vergnügen seinen Lauf nehmen kann, so Götz.

- Hotzenwald und Todtmoos: Über die Öffnung der Schwimmbäder im Hotzenwald und in Todtmoos gibt es ebenfalls keine Klarheit. Bürgermeister Carsten Quednow erklärte mit Blick auf das Hallenbad „Aquihl“ in Görwihl: „Sobald das Hygienekonzept vorliegt, werden wir es erarbeiten und mit dem Gesundheitsamt absprechen. Sofern es in Görwihl umsetzbar ist, werden wir das tun.“ Einen Zeitpunkt zur Wiederöffnung des Hallenbads nannte er nicht. Quednow hatte am 12. März 2020 das Hallenbad schließen lassen. Tags darauf zog der Herrischrieder Bürgermeister Christof Berger nach und ließ das Hallenbad in der Eissporthalle schließen. Die Frage, ob er nun einen Wiederöffnungstermin im Blick habe, beantwortete er heute Nachmittag so: „Nein, haben wir nicht.“ Klar ist: Das Hallenbad Herrischried hat erst einmal wegen Wartungsarbeiten bis einschließlich 7. Juli 2020 geschlossen. Eine weitere Schließung über den 8. Juli hinaus sei nicht auszuschließen, heißt es seitens der Gemeinde. Ähnlich die Lage in Todtmoos: Heute gab es keine Angaben zu einer möglichen Wiederöffnung des Freibads Aqua Treff. „Es gibt noch keine neuen Informationen“, gab Katja Jaschke in Vertretung von Bürgermeisterin Janette Fuchs bekannt.
Die wichtigsten Schwimmbadauflagen in Kürze
Bei der Öffnung eines Schwimmbads ab Samstag, 6. Juni, müssen Betreiber Folgendes gewährleisten:
- Becken: Die Zahl der Schwimmer hängt von der Beckengröße ab. Für jeden Schwimmer müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen, im Nichtschwimmerbecken vier Quadratmeter. Abweichend kann das Becken in Bahnen (Leinen oder anderen Markierungen) unterteilt werden. Innerhalb der Bahnen gilt ein Einbahnsystem. Dabei darf eine Bahnlänge von 50 Metern von maximal zehn Personen gleichzeitig genutzt werden. Zu- und Ausstiege aus den Becken sind räumlich voneinander zu trennen.
- Liegewiese: Auch hier müssen zehn Quadratmetern pro Person zur Verfügung stehen. Entsprechend der Geländegröße muss der Betreiber zu Zugang begrenzen. Für die Bestimmung der maximalen Personenzahl insgesamt sind sowohl die Wasserfläche als auch die Liegefläche heranzuziehen. Grundsätzlich gilt zudem immer: ein Abstand von mindestens 1,5 Metern muss eingehalten werden, Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, muss vermieden werden.
- Sanitärräume: Falls Räumlichkeiten wir Toiletten und Umkleiden die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, muss der Betreiber die Anzahl der Personen, die diese Infrastruktur nutzen, kontrollieren und entsprechend beschränken. Zur Umkleide sollen möglichst nur Einzelkabinen genutzt werden. Im Duschraum gilt eine maximale Personenzahl von drei Personen pro 20 Quadratmetern.
- Wasserattraktionen: Der Betreiber muss den Zutritt zu Sprungtürmen, Wasserrutschen und ähnlichen Attraktionen steuern und auf die Einhaltung der Abstandsregel kontrollieren und Warteschlangen vermeiden.
- Zugang zum Schwimmbad-Areal: Ansammlungen im Eingangsbereich verbietet die Verordnung. Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass im Rahmen der Zutritt zu den Bädern gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden. Dies sei durch vorherige Reservierung oder Ticketbuchung zu gewährleisten.
- Kontaktdaten: Die Badegäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen, um bei Bedarf eine Kontaktnachverfolgung gewährleisten zu können. Die Daten werden nach vier Wochen gelöscht.