Die Schweiz liegt den Bewohnern der Grenzregion in vielerlei Hinsicht sehr nahe. Egal ob als Arbeitsort, als Urlaubs- oder Ausflugsdestination oder um einkaufen zu gehen. Der so genannte „kleine Grenzverkehr“ spielt sich auf allen möglichen Ebenen ab. Doch wie steht es mit medizinischer Behandlung? Kann ich als Kassenpatient einfach zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus auf der anderen Rheinseite gehen? Was zahlen Kassen, wo werden Sonderbeiträge fällig? Die AOK Hochrhein-Bodensee* gibt hierzu Antwort.

Deutsche Kostensätze werden zugrundegelegt

Die medizinische Behandlung von in Deutschland Krankenversicherten im EU-Ausland und in der Schweiz ist durch die deutsche Gesetzgebung geregelt, wie AOK-Sprecherin Cordelia Steffek darstellt. Durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) genießen Kassenpatienten in der Schweiz den gleichen Versicherungsschutz wie im übrigen Europa. Aber Vorsicht: Es gibt eine Reihe von Besonderheiten bei einer medizinischen Behandlung in der Schweiz.

„Zu beachten ist aber, dass die gesetzliche Krankenversicherung planbare medizinische Leistungen, die auch in Deutschland durchgeführt werden könnten, nach deutschen Kostensätzen vergütet“, so Steffek. Für eine eventuelle Differenz kommt der Patient selbst auf. Gleiches gilt übrigens bei eventuell in der Schweiz anfallenden gesetzlichen Zuzahlungen oder Eigenanteilen. Dafür erhebe die AOK bei einer Behandlung in der Schweiz allerdings keine eigenen Zusatzbeiträge.

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Ebenfalls wichtig ist, dass eine Beteiligung seitens der Krankenkassen nur bei medizinisch notwendigen Leistungen erfolge, „die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zu finden sind“, so Steffek.

Vielfach müssen Patienten bei einer Behandlung in finanzielle Vorleistung treten. Hier gebe es aber auch Unterschiede. Die AOK Baden-Württemberg habe beispielsweise Verträge mit den Kliniken in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft geschlossen, die ihre Versicherten von der finanziellen Vorleistung entbinden.

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Zur Geburt in die Schweiz, zahlt das die Krankenkasse?

Auch hier gibt es seitens der AOK ein klares „Ja, aber“: Die Krankenkasse übernehme zwar die Kosten bei einer Entbindung in der Schweiz, aber wie bei anderen planbaren medizinischen Leistungen, die auch in Deutschland durchgeführt werden könnten, werden auch hier lediglich die deutschen Kostensätzen abrechnet. Etwaige Mehrkosten bleiben an der Patientin hängen.

Ganz abgesehen davon betont Steffek: „Die Qualität der Kliniken auf deutscher Seite ist überaus gut. Eine Auslandsbehandlung für Schwangere ist in den wenigsten Fällen medizinisch notwendig.“

Im Notfall zählt jede Minute: Dann wird das nächstgelegene adäquate Krankenhaus angesteuert – auch wenn dieses in der Schweiz liegt.
Im Notfall zählt jede Minute: Dann wird das nächstgelegene adäquate Krankenhaus angesteuert – auch wenn dieses in der Schweiz liegt. | Bild: Jan-Peter Kasper

Und im Notfall?

Bei schweren Unfällen oder gravierenden medizinischen Notfällen zählt nicht nur jede Minute, es wird auch häufig eine Behandlung durch Spezialisten erforderlich, um Leben zu retten. Ist aus medizinischer Sicht ein Transport notwendig, wird der nächstgelegene adäquate Behandlungsort gewählt. Dies gilt grundsätzlich und nicht nur in Grenzregionen und wird vom Rettungsteam oder dem Notarzt vor Ort eingeschätzt.

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Aber gerade in einer Grenzregion wie dem Hochrhein kommt es nicht selten vor, dass ein „adäquater Behandlungsort“ in der Schweiz wesentlich schneller erreichbar ist als auf deutscher Seite. „Für medizinische Leistungen, die unter Berücksichtigung des aktuellen Gesundheitszustandes und in einem angemessenen Zeitraum in Deutschland nicht gewährleistet werden könnten, übernimmt die deutsche Krankenkasse die Kosten vollständig“, schildert Cordelia Steffek. Nur die gesetzlich vorgesehenen Eigenanteile müsse ein Versicherter selbst übernehmen.

Ebenfalls entscheidend sei bei einem Unfall, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt. Denn in diesen Fällen wäre die Deutsche Unfallversicherung zuständig und müsste über die geplante Behandlung entscheiden.

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Zusatzversicherung für eine Behandlung in der Schweiz – ratsam oder unnötig?

Nach Einschätzung von Experten macht eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung durchaus Sinn, gerade wenn es um Mehrkosten für eine Behandlung im Ausland geht. Denn über diese lassen sich dann eventuelle Zusatzkosten abrechnen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen werden. Die Kosten für eine solche Zusatzversicherung variieren jedoch stark, insofern ist eine Beratung durch einen Fachmann empfehlenswert.

* Für unsere Recherche wurden verschiedene Krankenversicherer angeschrieben, unter anderem der Landesverband der Ersatzkassen. Bis dato wurde die Anfrage allerdings nur von der AOK Hochrhein-Bodensee beantwortet.