Die erste Welle war laut Landratsamt Waldshut am 27. Mai abgeschlossen. Damals war im Kreis der Stand von null aktiven Infektionsfällen erreicht. Doch mit Beginn der Reisetätigkeit vieler Menschen war das Auftreten neuer Infektionen nur eine Frage der Zeit.

In den vergangenen Wochen habe das Gesundheitsamt gemeinsam mit der niedergelassenen Ärzteschaft des Landkreises zahlreiche Covid-19-Testungen vorgenommen. „Die „zweite Welle“ beginnt in der Definition des Gesundheitsamtes mit den Reiserückkehrern“, heißt es in einer Mitteilung.
Bis vergangenen Freitag habe es sich in 42 von 64 Corona-Fällen (66%) um Rückkehrer gehandelt, die noch dazu größtenteils aus Risikogebieten hzurückkamen. Darüber hinaus befinden sich derzeit 59 Kontaktpersonen ersten Grades in einer von Amts wegen angeordneten häuslichen Quarantäne.

Neben der flächendeckenden Reihentestung in Pflegeheimen und -diensten wurden auch in fünf Asylunterkünften Testungen bei 229 Personen vorgenommen. Die Testrate bei den Unterkunftbewohnern liege somit bei 76 Prozent. „Alle Befunde waren hier negativ“, heißt in der Mitteilung des Landratsamts.
Ebenfalls negativ fielen die Ergebnisse bei Tests in zwei Firmen im Landkreis aus, darunter die Fleischfabrik Adler in Bonndorf. Beide Firmen hätten bereits zu Beginn der Pandemie „ein adäquates Betriebs- und Hygienekonzept entwickelt und umgesetzt“, so die Einschätzung der Behörde.

Insgesamt zählt der Landkreis Waldshut 8083 Testergebnisse. 7710 (gut 95 Prozent) davon waren negativ, 373 positiv. Von den Infizierten sind 309 Personen bereits genesen und 35 Personen verstorben. Aktuell (Stand: 31. August) blieben somit 29 aktive Fälle.
„Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Landkreis bisher von einem bedenklichen Anstieg der Fallzahlen verschont geblieben ist und das Gesundheitsamt seine Kapazitäten für großflächige Testungen einsetzen konnte“, lautet das Fazit der Behörde.
Eine große Gefahr geht nach Ansicht der Experten von der wachsenden Nachlässigkeit vieler Menschen im Hinblick auf die Einhaltung von Schutzbestimmungen aus. Deshalb weißt das Gesundheitsamt in aller Deutlichkeit darauf hin, dass Maßnahmen wie Mindestabstände von 1,5 Metern, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und gängige Hygieneregelungen eingehalten werden sollten.