Schottergärten sind weder artenreich noch pflegeleicht. Schon seit 1995 sind sie laut Landesbauordnung nicht zulässig und dennoch werden es mehr und mehr. Der Ortschaftsrat Karsau ließ sich in seiner jüngsten Sitzung über die Rechtslage informieren.
Obwohl Schottergärten schon lange verboten sind, werden es in allen Rheinfelder Ortsteilen mehr und mehr, kritisierte eine Beuggenerin zu Beginn der Sitzung. Teilweise würden sogar schwarze Steinen genutzt. Die Bürgerin wollte wissen, ob das Stadtbauamt keine Handhabung habe, um gegen Schottergärten vorzugehen. Ortsvorsteher Jürgen Räuber verwies darauf, dass im Ortschaftsrat schon mehrfach über Schottergärten diskutiert worden sei. Um mehr Klarheit in das Thema zu bringen, war Patrick Pauli von der Stadtplanungs- und Umweltabteilung gekommen, der die rechtlichen Bestimmungen vorstellte. Patrick Pauli verwies darauf, dass es schon seit 1995 in der Landesbauordnung heißt, dass unbebaute Flächen begrünt werden müssen. Allerdings lasse die Bestimmung auch Ausnahmen zu, etwa für unbegrünte Fläche im Stil japanischer Gärten, die als Schlupfloch genutzt werden.
„Echte Steingärten sind sehr artenreiche Anlagen“, meinte Pauli. Bei sogenannten Schottergärten handele es sich nicht um tatsächliche Stein- beziehungsweise Schottergärten, die ökologisch wertvoll sind, sondern um artenarme Flächen, die aufgrund der unter den Steinen verlegten Folien nicht versickerungsfähig sind. „Auch die Alibibepflanzung lässt an Artenvielfalt zu wünschen übrig“, so Pauli. Als Probleme treten Überschwemmungen wie Überhitzung auf, weshalb erst kürzlich das Landesnaturschutzgesetz geändert wurde und eine Schotterung von Gärten nicht mehr als zulässige Ausnahme der Landesbauordnung definiert wurde. Dort heißt es, dass Gärten wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden sollen.
Um weiteren Schottergärten Einhalt zu gebieten, nimmt die Stadtverwaltung zusätzlich eine entsprechende Bestimmung in neue Bebauungspläne auf. Pauli widersprach dem Argument, dass es sich bei Schottergärten um pflegeleichte Anlagen handele, da sich auch zwischen den Steinen Gräser und Wildkräuter ansiedeln. Die Stadt wolle die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren. Ortschaftsrätin Sibylle Jung (SPD) erkundigte sich, ob nicht die Fachfirmen für die Anlage von Schottergärten belangt werden könnte. Räuber meinte, dass bei einer Ordnungswidrigkeit nur der Auftraggeber belangt werden könnte. Ortschaftsrätin Gaby Rüsch (SPD) erkundigte sich nach dem neuen Wohngebiet Ziegelacker, wo auch Schottergärten angelegt wurden. Pauli antwortete, dass die Stadt sich des Themas zuerst bei neuen Baugebieten annehmen werde. Auch wolle man Gartenbesitzern eine Frist zur Umwandlung setzen.