Schopfheim Dass der damals 19-jährige Angeklagte sich der Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht hatte, war in dem vor einem Jahr vor dem Amtsgericht Schopfheim abgeschlossenen Verfahren eindeutig. Zur Anwendung kam Paragraf 27 des Jugendgerichtsgesetzes: Danach ist es möglich, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, wenn nicht eindeutig feststellbar ist, ob bei der Straftat des Heranwachsenden schädliche Neigungen hervorgetreten sind. Die Bewährung war mit Auflagen verbunden, die der Angeklagte während der zweijährigen Bewährungszeit zu erfüllen hatte. Bei deren strikter Einhaltung und ohne weitere Straftaten wäre eine Strafe hinfällig geworden.
Ihm war aufgetragen, 100 Arbeitsstunden bei einer gemeinnützigen Organisation abzuleisten, sich unverzüglich mit einem Bewährungshelfer in Verbindung zu setzen und ein Antiaggressions-Gruppentraining zu absolvieren. Doch er leistete keine Arbeitsstunde, besuchte nur einmal die Gruppentherapie und meldete sich nicht bei seinem Bewährungshelfer. Auch teilte er dem Gericht nicht seinen Wohnungswechsel mit. Deshalb wurde er zu einem Nachverfahren vor das Amtsgericht Schopfheim zitiert. Musste er zur Hauptverhandlung im September 2024 von der Polizei aus dem Bett geholt und bei Gericht vorgeführt werden, erschien er jetzt pünktlich.
Aber er beantwortete alle Fragen des Amtsrichters Stefan Götz unpräzise, sodass dieser ihn scharf zurechtwies: „Sie haben in der Hauptverhandlung trotz Ihrer vorherigen Straftaten mit viel Gewaltpotenzial vom Gericht noch einmal eine Chance bekommen. Doch Sie haben nun diese ausgestreckte Hand in unverschämter Weise zurückgewiesen.“ War der junge Mann doch schon vor der Straftat am 15. März 2024 zweimal wegen Gewaltdelikten mit dem Gesetz in Konflikt geraten. So hatte ihn das Gericht am 29. Juli 2022 wegen Bedrohung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Am 28.¦Oktober 2022 stand er vor dem Kadi, weil er einem Jugendlichen ein Messer vor den Bauch gehalten und gedroht hatte, ihn abzustechen. Auch damals war er zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter sagte: „Sie sind doch mit Ihren Eltern 2015 vor der Kriegsgewalt in Syrien geflüchtet. Und trotzdem wollen Sie auch hier alle Probleme nur mit Gewalt lösen.“ Bei der Tatausübung wurde keine schädliche Neigung festgestellt, somit sei er schuldfähig. Trotzdem schlug der als Sachverständiger geladene Jugendbetreuer vor, Gnade vor Recht ergehen zu lassen und eine Jugendstrafe in eine Geldauflage umzuwandeln. Der 20-Jährige sei in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichzustellen. Der Staatsanwalt forderte eine Jugendstrafe von sechs Monaten, letztmalig zur Bewährung auf zwei Jahre, sowie die Zahlung von 3500¦Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Das Urteil lautete auf eine Jugendstrafe von sechs Monaten, die letztmalig auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, er muss 2500¦Euro an die Deutsche Jugendstiftung zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.