Nicolai Ernesto Kapitz

Schluss mit den sogenannten „Corona-Spaziergängen“: Wie bereits angekündigt, hat das Landratsamt Lörrach am Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen, der zufolge die „unangemeldeten sogenannten Montagsspaziergänge“ von Gegnern der Corona-Maßnahmen mit sofortiger Wirkung bis mindestens 28. Februar in ganz Schopfheim und in den Ortsteilen verboten sind. Das Landratsamt begründet diesen Schritt damit, dass bei den Spazier-Versammlungen keinerlei Regeln wie Mindestabstände oder Maskenpflicht berücksichtigt worden seien.

Das könnte Sie auch interessieren

In den zurückliegenden Wochen war es regelmäßig montags um 18 Uhr vor dem Schopfheimer Rathaus zum Treffen von Menschen gekommen, die sich dann zu einem Marsch durch die Stadt in Bewegung setzten. Einige trugen Kerzen oder Laternen, oft waren viele Kinder dabei. Ziel des stillen und tatsächlich weitestgehend friedlichen Marsches war es, gegen die Corona-Auflagen zu protestieren.

Großaufgebot der Polizei verhindert Aufmarsch

Unter den Teilnehmern befanden sich auch Gegner einer Impfpflicht genauso wie Menschen, die die Corona-Maßnahmen als „Diktatur“ bezeichneten. Koordiniert wurden die sogenannten „Spaziergänge“ über Soziale Netzwerke. Zuletzt war die Zahl der Teilnehmer allerdings immer weiter gestiegen, die Polizei hatte am vergangenen Montag mit einem Großaufgebot einen weiteren Aufmarsch von schätzungsweise bis zu 300 Menschen verhindert.

Nun soll den Versammlungen per Verfügung auch ein rechtlicher Riegel vorgeschoben werden. „Immer wieder kam es in der jüngeren Vergangenheit zu unangemeldeten Protestaktionen gegen Corona-Maßnahmen, die als Spaziergänge bezeichnet werden, um die üblichen Auflagen für Versammlungen zu umgehen“, heißt es in der Pressemitteilung. Bei den Zusammenkünften in Schopfheim seien „die Anweisungen der Polizei, sich an die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht zu halten, ignoriert“ worden. Auch kam an den zurückliegenden Montagen niemand der Bitte der Polizei nach, sich als Versammlungsleiter oder Ansprechperson zu erkennen zu geben.

Das könnte Sie auch interessieren

„Angesichts der hochansteckenden Omikron-Welle bedeutet die Missachtung von Infektionsschutzmaßnahmen bei diesen Versammlungen eine stark erhöhte Infektionsgefahr“, so das Landratsamt. Die Behörde beruft sich in der Begründung der Allgemeinverfügung auch auf das Versammlungsgesetz: Dieses sehe „unter den gegebenen Bedingungen die Möglichkeit vor, unangemeldete Versammlungen zu untersagen“.

Ausweichen auf Ortsteile verboten

Im Wortlaut klingt das dann so: „Untersagt werden alle mit generellen Aufrufen zu Montagsspaziergängen oder Spaziergängen oder Ähnlichem in Zusammenhang stehenden, nicht angemeldeten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen auf der Gemarkung der Stadt Schopfheim unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob einmalig oder wiederkehrend stattfindend.“ Das bedeutet, dass auch ein Ausweichen der Spaziergänger in die Ortsteile verboten ist.

Das könnte Sie auch interessieren

Das bereits länger angekündigte Verbot wurde und wird in verschiedenen Sozialen Netzwerken eifrig diskutiert: Via Facebook hatten einige Nutzer angekündigt, sich auch von einem Verbot nicht vom „Spazierengehen“ abhalten zu lassen: „Geh wann und wo ich will spazieren. Glaube denen ihr Kaffee war zu heiß“, schreibt zum Beispiel eine Autorin. „So eine Verfügung dagegen, frische Luft bei einem Spaziergang zu schnappen, ist juristisch gesehen ohne Substanz und unbegründet“, meint ein anderer.

Landratsamt will im Ernstfall Allgemeinverfügung erweitern

Im Messenger-Dienst Telegram, über den sich ein Teil der Protestierenden zu den Aktionen verabredete, wird unter anderem die Frage behandelt, wohin die „Spaziergänger“ ausweichen könnten – nicht nur wegen des Verbots, sondern auch mit Blick auf die vom SPD-Landtagsabgeordneten Jonas Hoffmann für kommenden Montag angekündigte und angemeldete Gegendemonstration unter dem Motto „Wir sind Demokratie, keine Diktatur“ auf dem Marktplatz in Schopfheim. Doch die Ausweich-Idee hat das Landratsamt auf dem Schirm: „Sollten sich die untersagten Spaziergänge in andere Kommunen verlagern, wird das Landratsamt prüfen, ob die Allgemeinverfügung entsprechend erweitert werden muss“, heißt es im Text.

Auch im Kreis Waldshut sind in vereinzelten Städten die sogenannten „Montags-Spaziergänge“ verboten, wie beispielsweise in Waldshut-Tiengen. Die zweitgrößte Stadt im Landkreis Waldshut, Bad Säckingen, will die sogenannten Spaziergänge vorerst nicht verbieten.