St. Blasien – Unsicherheit herrscht manchmal auf der Seite der Vermieter, Ärger bei denen, die eine Wohnung mieten wollen: Ist die verlangte Miete gerechtfertigt? Ziel eines qualifizierten Mietspiegels, wie er seit 1.¦November auch für die Stadt St. Blasien gilt, biete Orientierung, schaffe Klarheit und damit Rechtssicherheit und Rechtsfrieden, sagte Anwältin Olga Eschwe. Sie war an der Erstellung beteiligt und erläuterte das Werk dem Gemeinderat.

„In St. Blasien ist ein Mietspiegel wichtiger denn je, denn hier steigen Lebensqualität und Attraktivität für neue Bewohnerinnen und Bewohner stetig“, schreibt Bürgermeister Adrian Probst im Vorwort des Mietspiegels. Er schaffe „Klarheit über die ortsüblichen Mieten und hilft, überhöhte Mietforderungen zu vermeiden“. Tatsächlich ähnele die Situation in St.¦Blasien der in großen Städten, berichtete Eschwe, denn auch hier variiere die Miete stark. Die durchschnittliche Nettomiete (ohne Betriebskosten) je Quadratmeter beträgt in St.¦Blasien zum Zeitpunkt der Datenerhebung durch das Ema-Institut für empirische Marktanalysen 7,08¦Euro.

Sie wisse aus Erfahrung, die Rechtsanwältin ist auch für den Badischen Mieterring tätig, dass es auch Kritik an Mietspiegeln gäbe, da Vermieter sich eingeschränkt fühlten. Doch auch Wohnungseigentümer erkennen dann nach einer Zeit den Vorteil (Rechtssicherheit, Rechtsfrieden), der sich auch ihnen biete. Der Mietspiegel gilt nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser mit Größen zwischen 35 und 140¦Quadratmetern, die nicht preisgebunden sind. In drei Schritten können Vermieter und Mieter in Zukunft die Basis-Nettomiete für eine Wohnung errechnen. Entscheidend sind die Wohnungsgröße, Besonderheiten bei Ausstattung, Beschaffenheit und Art der Wohnung sowie die Lage. Gegebenenfalls gibt es prozentuale Zu- oder Abschläge auf das durchschnittliche Mietniveau. Mit Hilfe einer Tabelle werden aufgrund der verschiedenen Kriterien Punkte ermittelt, die dann wiederum in einer weiteren Tabelle zusammengeführt werden und die ortsübliche Vergleichsmiete ergeben. Der Mietspiegel soll auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden. Dort soll es auch einen Onlinerechner geben.

Der qualifizierte Mietspiegel habe auch rechtliche Auswirkungen, erläuterte die Rechtsanwältin. Liege beispielsweise die Miete in einer Wohnung, auf die der Mietspiegel angewendet werden kann, mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, habe der Mieter ein Anrecht auf Anpassung. Auch Vermieter können die Miete, die laut Mietspiegel höher sein dürfte, anheben. Für Neubauten gelte der Mietspiegel nicht, die Miete sei dort komplett verhandelbar, sagte Olga Eschwe. Allerdings verliere eine Wohnung nach etlichen Jahren den Status Neubau.

Im Juni hatte der Gemeinderat beschlossen, einen Mietspiegel erarbeiten zu lassen. Dabei schloss sich die Stadt mit den Gemeinden Feldberg, Hinterzarten, Schluchsee, Lenzkirch und Kirchzarten zusammen. Mitgewirkt haben der Badische Mieterring, Haus¦&¦Grund Freiburg, Mieterverein Regio Freiburg, Familienheim Hochschwarzwald Baugenossenschaft sowie Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Lenzkirch-Bonndorf.

Der Mietspiegel für St.¦Blasien gilt seit 1.¦November bis zum 1.¦November 2026. Danach muss der Gemeinderat entscheiden, ob er fortgeschrieben wird oder auslaufen soll.