Fasnacht mit Folgen – wegen mehrerer Vorfälle, die sich 2020 bei der Hoorigen Mess‘ in Tiengen abgespielt hatten, muss sich ein heute 22-jähriger Mann wegen Körperverletzung in mehreren Fällen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Am ersten Verhandlungstag standen die dem jungen Mann vorgeworfenen Körperverletzungen im Mittelpunkt, mehrere Zeugen wurden vernommen.

Angeklagter erinnert sich nicht mehr an alles

Was fröhlich begann, endete für mehrere Beteiligte sehr unerfreulich. Schauplatz des Geschehens im Februar 2020 war die Hoorige Mess‘, die Tiengener Straßenfasnacht. Dort soll der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, eine Frau gewürgt, einer anderen ins Gesicht geschlagen und einer Dritten in den Unterleib getreten haben. Vorkommnisse, die dem damals angetrunkenen Angeklagten nicht mehr im Einzelnen in Erinnerung waren. Er schilderte, der habe bei der Straßenfastnacht seine Ex-Freundin wieder getroffen.

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Da man noch etwas zu klären hatte, sei man etwas abseits gegangen. Dann sei es zum Streit gekommen, er habe seine Ex an den Armen gepackt und geschüttelt, gewürgt habe er sie aber nicht, da sei er ziemlich sicher. Zwei junge Frauen seien dazugekommen und es sei herumgeschrien worden. Der Angeklagte wollte nicht ausschließen, der einen Frau ins Gesicht geschlagen und die andere getreten zu haben, er habe nicht gewusst, „was abgehe“ und habe sich überfordert gefühlt.

Ex-Freundin berichtet von Auseinandersetzung

Die Ex-Freundin des Angeklagten erklärte, im Verlauf des Streits habe man sich gegenseitig an den Oberarmen gefasst, sie sei aber sicher, dass der Angeklagte sie nicht am Hals gepackt habe, fuhr sie auf Frage von Richterin Susanne Lämmlin-Daun fort. Im weiteren Verlauf des Geschehens seien zwei junge Frauen dazugekommen, die ihr gesagt hätten, so etwas müsse sie sich nicht bieten lassen. Ihr Ex-Freund habe sich provoziert gefühlt, ob er die beiden Frauen geschlagen und getreten habe, sei möglich, aber daran könne sie sich nicht erinnern.

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Später habe sich der Angeklagte dann bei den beiden entschuldigt, man habe auch noch zusammengesessen. Die Frau, die der Angeklagte getreten haben soll, gab an, dieser habe seine Ex-Freundin am Hals, aber nicht „ganz oben“, gepackt, wahrscheinlich mit beiden Händen. Aber: „Würgen ist für mich anders“, sagte sie.

Ihre Cousine habe versucht, zu schlichten und ihr später von einem Schlag ins Gesicht berichtet. Sie selber habe einen Tritt in den Unterleib bekommen, aufgrund dessen ihr schlecht geworden sei. Ob dieser Tritt mit Absicht oder versehentlich im Gemenge erfolgt sei, könne sie nicht sagen. Später habe sich der Angeklagte dann entschuldigt und erklärt, er habe das nicht gewollt.

Zeugin schildert Angeklagten als aggressiv

Eine weitere Frau war mit ihrem Freund auf das Geschehen aufmerksam geworden. Der Angeklagte, den sie als sehr aggressiv schilderte, habe seine Ex-Freundin am Hals gepackt und gegen eine Wand gedrückt, so die Zeugin, die nach eigenem Bekundungen selbst Erfahrungen mit Gewalt in einer früheren Beziehung gemacht hatte.

Und eine der beiden Frauen, die dazwischen gehen wollten, habe er mit der Hand am Mund getroffen, dies sei aber wohl im Eifer des Gefechts beim Herumfuchteln geschehen. Einen Tritt in den Unterleib der anderen habe sie nicht gesehen, die Frau habe ihr aber davon berichtet. Im Übrigen habe sie den Eindruck gehabt, die Ex-Freundin des Angeklagten habe versucht, diesen zurückzuhalten und zu verhindern, dass er auf andere losgehe.

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Der Freund der Zeugin hatte, wie er sagte, ebenfalls gesehen, dass der Angeklagte seine Ex-Freundin mit der Hand an deren Hals gegen eine Wand gedrückt hatte. Ob er die Frau nur gepackt oder auch gewürgt habe, könne er nicht beurteilen. Übergriffe auf die beiden jungen Frauen hatte der Zeuge nicht gesehen, da er sich auf die Suche nach Security oder Polizei gemacht hatte.

In einer Stellungnahme zur Beweisaufnahme sprach sich Verteidiger Dubravco Mandic, dafür aus, den Tatvorwurf des Würgens einzustellen, sein Mandant habe seiner Ex-Freundin nicht aktiv die Luft angedrückt. Am nächsten Verhandlungstag wird voraussichtlich der Vorwurf des Widerstandes gegen Polizeibeamte im Mittelpunkt stehen.

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