Wie hoch darf die Einfriedung der Grundstücke im Baugebiet „Kälberweide“ in Grafenhausen sein? Eine Frage, mit der sich der Gemeinderat nicht nur einmal beschäftigt hat. Nun aber wurde mit der neuen Satzung ein endgültiger Schlussstrich gezogen: Auf den Grundstücken entlang der L 157 dürfen Mauern nur in einer Höhe von 80 Zentimetern über Straßenniveau errichtet werden.
Die bisherige Praxis
Wie Bürgermeister Christian Behringer in Erinnerung rief, wurden Einfriedungen durch Mauern im Baugebiet Kälberweide entlang der Landesstraße 157 gemäß dem ursprünglichen Bebauungsplan auf 30 Zentimeter Höhe begrenzt. Hinter diesem Bauwerk war es aber auch weiterhin möglich, eine Hecke aus bodenständigen Sträuchern anzupflanzen, sofern die Höhe 1,20 Meter nicht übersteigt. Eine Tatsache, die jedem Häuslebauer schon beim Erwerb des Grundstücks bekannt war. Diese Vorschriften des Bebauungsplans hatte ein Hauseigentümer jedoch ignoriert und ohne Genehmigung eine Natursteinmauer in Höhe von mindestens 150 Zentimetern errichtet.
Sicht- und Schallschutz
Der „Schwarzbau“ wurde jedoch vonseiten der Gemeinde eingestellt. Der Bauherr beantragte daraufhin eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die damalige Begründung: „Das Wohnhaus befindet sich direkt an einer Landesstraße mit regem Verkehr. In unmittelbarer Nähe befinden sich ein Autohaus und ein Lebensmittelgeschäft, wodurch es viel Laufkundschaft gibt. Daher sehe ich es als zwingend notwendig an, die Natursteinmauer bis zu einer Höhe von 150 Zentimetern ausführen zu dürfen, damit Tag und Nacht der Sicht- und Schallschutz von der Landesstraße aus gewährleistet ist“, argumentierte der Antragsteller.
Mehrere Varianten
Hätte der damalige Gemeinderat, der das Bebauungsgebiet Kälberweide umgesetzt hatte (der erste Spatenstich erfolgte 2001), dieses beispielsweise durch einen Erdwall verhindern können? Von einer möglichen Lärmbelastung gingen bereits die damaligen Volksvertreter aus. So waren mit der Möglichkeit, Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser zu errichten, alle Bauvarianten gegeben.
Die früheren Gründe
Die vorderen Bauplätze im Baugebiet „Kälberweide I“ wurden größenmäßig auch nicht parzelliert, weil die Gemeinde zunächst abwarten wollte, wie sich die Nachfragesituation entwickelt. Das Interesse an Grundstücken für Doppelhäuser war jedoch gleich Null. Befreiungsanträge bezüglich der festgezurrten Einfriedungsvorschriften folgten erwartungsgemäß. Bereits beim ersten Bauantrag gehörten die Vorschriften dann auch der Vergangenheit an. Der Gemeinderat stimmte einer Befreiung von dieser Vorschrift zu. Somit war eine Höhe von 80 Zentimetern erlaubt. Mit dieser Entscheidung konnte davon ausgegangen werden, dass auch weitere Häuslebauer beanspruchen wollten, sich mittels dieser Möglichkeit beispielsweise vor der Lärmbelastung von der Landstraße zu schützen.
Die Entwicklung
Demnach folgten erwartungsgemäß weitere Befreiungsanträge. Vonseiten des Landratsamts wurde nach Angaben von Bürgermeister Christian Behringer nun eine Satzungsänderung im vereinfachten Verfahren angeregt. Sie wurde noch vor der Sommerpause vom Gemeinderat verabschiedet.
Die neue Satzung
Gemäß dieser neuen Satzung dürfen künftig auf den Grundstücken entlang der Landesstraße Mauern mit einer Höhe von 80 Zentimetern über Straßenniveau errichtet werden. Bezugspunkt für die Höhenstellung ist die Mitte der Grundstücksgrenze entlang der L 157. Der auf dem Grundstück liegende Abwasserkanal darf jedoch nicht überbaut werden. Auch darf die Senke entlang der Straße, die Eigentum des Landes Baden-Württemberg ist, nicht in den Bau mit einbezogen werden. Die restlichen Bestimmungen im Baugebiet werden von der neuen Satzungsergänzung nicht berührt.