Wilfried Dieckmann

Mit zwei Gegenstimmen hat der Gemeinderat Grafenhausen den Antrag auf Erhöhung der Einfriedung entlang der Landesstraße 157 im Baugebiet „Kälberweide“ befürwortet. Somit kann der Bauherr in diesem Bereich eine Mauer in Höhe von bis zu 80 Zentimetern über der Fahrbahnhöhe errichten. Dem Wunsch des Bauherrn nach 120 Zentimetern wurde jedoch aus Gründen des Gleichheitsprinzips nicht entsprochen.

In Grafenhausen ist es mittlerweile gängige Praxis, dass sich der Gemeinderat mit nachträglichen Befreiungsanträgen befassen muss. Geltende Vorschriften, die in Bebauungsplänen geregelt sind, werden, sofern der Gemeinderat dies befürwortet, somit ausgehebelt und verwässert. So auch im Baugebiet „Kälberweide“.

Eigentlich nur 30 Zentimeter erlaubt

In seiner jüngsten Sitzung musste sich der Gemeinderat mit einem Antrag auf Erhöhung der Einfriedung entlang der Landesstraße 157 befassen. Im Bebauungsplan „Kälberweide“ von 1999 wurde die Höhe von Begrenzungsmauern auf 30 Zentimeter festgelegt. Um eine gewisse Privatsphäre der Bewohner zu sichern, lassen die Vorschriften jedoch Hecken bis zu einer Höhe von 120 Zentimetern zu.

Autofahrer als Gaffer

Im jüngsten Antrag argumentierte der Bauherr mit Lärmbelästigung durch Autos und Lastwagen sowie durch Motorräder in der Sommersaison auf der vielbefahrenen Durchgangsstraße der L 157. „Durch sehr langsam fahrende Autos (neugierige Autofahrer) wäre es schon ein paarmal fast zu Verkehrsunfällen gekommen“, argumentiert der Bauherr. Auch werde Müll auf seinem Grundstück abgeladen. Gemeinderat Clemens Rosa (CDU) zeigte Verständnis und konnte sich auch eine Mauer in der Höhe von 1,2 Meter vorstellen, 80 Zentimeter stellten für ihn eine absolute Untergrenze dar. Insbesondere Lastwagen würden mit ihren hohen Scheinwerfern direkt in die Fenster leuchten.

Nach dem Gleichheitsprinzip

Bürgermeister Christian Behringer rief dagegen das Gleichheitsprinzip in Erinnerung. Bereits bei zwei Anträgen von Bauherren auf höhere Einfriedungen hatte sich der Gemeinderat klar für die 80 Zentimeter ausgesprochen. „Eine Mauer von 1,2 Metern Höhe würde zwar keinen Schönheitspreis gewinnen, die Privatsphäre wäre aber besser geschützt“, argumentierte Ratsmitglied Burkhard Sauer (CDU) und sprach sich auch für eine höhere Mauer aus. Barbara Bohl (Freie Wähler) sprach sich, wie bereits bei den vorigen Anträgen, strikt dagegen aus: „Es wird im Ort genug gemauert“, sagte die Gemeinderätin.

Schließlich stimmte der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen mehrheitlich der Befreiung von der Höhenbegrenzung für die Mauer zu. Das Gremium erteilte damit das Einvernehmen zu einer Einfriedungsmauer in Höhe von maximal 80 Zentimetern.