Kein unbeschriebenes Blatt ist der 42-jährige türkische Staatsangehörige, der sich wegen zwei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz vor dem Amtsgericht Waldshut behaupten musste.

Richterin Maria Goj hat den in sieben Fällen vorbestraften Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der 42-Jährige sitzt seit November 2022 in der Justizvollzuganstalt in Waldshut ein.

Der Vorwurf des Verwahrungsbruchs, der ebenfalls im Raum gestanden war, wurde auf Antrag von Staatsanwältin Nicole Lazar im Hinblick auf die anderen zwei Tatvorwürfe eingestellt.

Die Staatsanwältin hatte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten plädiert. Pflichtverteidiger Thomas Weinmann und Wahlverteidiger Urs Gronenberg erklärten, ihr Mandant wünsche sich eine Geldstrafe und zudem, dass der Haftbefehl wieder aufgehoben werde.

Was wird dem Angeklagten vorgeworfen?

Dem 42-Jährigen wurde vorgeworfen, in einem Fall abgabepflichtige Waren und ein Auto mit Schweizer Kennzeichen aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt zu haben, ohne diese zu verzollen, strafbar als Verstoß gegen das Zollrecht.

Das in einem Autohaus sichergestellte Auto soll er später von dort widerrechtlich abgeholt haben. Dieser Tatvorwurf wurde aber im Laufe der Verhandlung eingestellt.

In zwei anderen Fällen war sei er nach abgelehnten Asylanträgen und Abschiebung in sein Heimatland erneut in Deutschland eingereist, strafbar als Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz.

Im zweiten Fall war der Angeklagte, der im Besitz von zwei türkischen Pässen mit verschiedenen Vornamen war, über Ungarn nach Deutschland eingereist.

Was sagt der Angeklagte?

Der 42-Jährige gab an, mit sieben Jahren nach Deutschland gekommen zu sein und sich wegen seiner beruflichen Tätigkeit immer wieder in der EU aufgehalten zu haben. Er sei damals nach Deutschland gereist, weil er die vom Zoll sichergestellten Elektrogeräte, unter anderem 15 Drucker, wieder auslösen wollte.

Beim Zoll habe man ihm gesagt, dass er selber kommen müsse und niemanden bevollmächtigen könne.

Wie bewerten die Zeugen die Vorfälle?

Der erste Zeuge, ein Zollbeamter vom Hauptzollamt Singen, gab an, der 42-Jährige habe ein Auto mit Schweizer Kennzeichen gehabt. Da er aber in Deutschland wohnhaft gewesen sei, sei dies nicht erlaubt. Dazu habe er einige Elektrogeräte gehabt, die er in der Schweiz erworben, aber nicht verzollt habe.

Der Angeklagte wollte oder konnte die Abgaben nicht bezahlen, das wisse er nicht mehr genau. Später sei ein Bekannter des 42-Jährigen gekommen und habe die sichergestellten Elektrogeräte ausgelöst. Die Zollbeamten seien diesem gefolgt und hätten dann auch den Angeklagten aufgegriffen.

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Laut Aussage eines weiteren Zollbeamten sei der 42-Jährige zur Fahndung ausgeschrieben gewesen. Sie hätten einen Hinweis bekommen, dass jemand die sichergestellten Sachen abholen wolle und seien der Person gefolgt. Nach der Ausweiskontrolle hätten sie den Angeklagten der Landespolizei übergeben.

Das fordern Anklage und Verteidigung

Zu Gunsten des Angeklagten spreche laut Staatsanwältin, dass er geständig gewesen sei. Dass nur Dritte seine Sachen abholen könnten, werte sie als Schutzbehauptung. Zu seinen Lasten sprächen die zahlreichen Vorstrafen und eine „gewisse Hartnäckigkeit“, trotz Verbote wieder einzureisen und das in zeitlich engem Zusammenhang. Hier käme nur eine Haftstrafe in Betracht, da Fluchtgefahr bestehe und er verschiedene Ausweispapiere habe.

Verteidiger Gronenberg sagte hingegen, dass der 42-Jährige nur aus zollrechtlichen Absichten eingereist sei. Er wohne nicht in Deutschland, sehe seine Zukunft in Holland oder Belgien, dazu sei er geständig gewesen. Ihm sei klar, dass er ausreisepflichtig sei.

Das Urteil der Richterin

„Dass die Tatvorwürfe zutreffen, haben Sie eingeräumt, Sie wurden in beiden Fällen aufgegriffen“, wandte sich die Vorsitzende Richterin an den Angeklagten. Sie könne sich der Staatsanwältin nur anschließen.

„Nach der ersten Abschiebung kommen Sie ganz selbstverständlich wieder her: Eine Geldstrafe kam wegen Ihrer Vorstrafen und Ihres Verhaltens nicht in Betracht.“ Der Haftbefehl vom November 2022 werde aufrecht erhalten.

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