Wegen Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung musste sich ein 27-Jähriger vor dem Amtsgericht Waldshut verantworten. Richterin Maria Goj verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren.
Der 27-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt: Er hat bereits elf Vorstrafen und saß auch schon im Gefängnis, weil er die Geldstrafen der Strafbefehle nicht bezahlen konnte. Die Richterin folgte dem Antrag von Staatsanwältin Rachel Diers, die ebenfalls für eine Bewährungsstrafe von vier Monaten auf Bewährung plädiert hatte. Verteidigerin Mirjam Demel dagegen hatte für ihren Mandanten eine Bewährungsstrafe von drei Monaten angeregt.
Das wird dem Angeklagten vorgeworfen
Dem 27-jährigen Angeklagten war vorgeworfen worden, im April 2021 in einer Reitanlage eine junge Frau erst an den Haaren gezogen, an einen Holzzaun gedrückt und dann mit einem Taschenmesser bedroht zu haben. Der junge Mann war bei Gericht voll geständig, er habe damals private Probleme gehabt, sei arbeitslos gewesen und unter dem Einfluss erheblicher Alkoholmengen gestanden, schilderte er.
In der Gerichtsverhandlung entschuldigte er sich bei der Geschädigten: Das sei eine blöde Idee gewesen, er habe damals zu viel getrunken und einfach nur reden wollen. Jetzt trinke er ab und zu ein Bier, kein Wodka mehr wie früher, so der Angeklagte. Eine Therapie sei geplant, ebenso eine feste Anstellung.
So schildern die Zeugen den Vorfall
Die Geschädigte, die vor Gericht als Zeugin geladen war, erklärte, dass sie den Angeklagten bereits flüchtig gekannt habe. Er sei damals vor Ort gewesen, habe eines der Pferde gestreichelt und sie dann gepackt, an den Haaren gezogen und ihr ein Taschenmesser an den Hals gehalten.
Sie habe geschrien und er sagte das sei sinnlos, niemand würde sie hören. Sie habe dann ruhig mit ihm geredet und er habe von ihr abgelassen und ihr das Messer gegeben. Sie sei damals unter Schock gestanden und habe immer noch Angst, alleine unterwegs zu sein, erklärte sie vor Gericht. Daneben habe sie sich den Arm aufgeschürft, als der Angeklagte sie an den Holzzaun gedrückt hatte.
Die zweite Zeugin, die Pächterin der Reitanlage, habe eine WhatsApp-Nachricht von der Geschädigten bekommen und sei sofort zur Reitanlage gefahren. Sie erklärte vor Gereicht, dass sie aus allen Wolken gefallen sei, als sie die beiden gesehen hatte. „Sie verängstigt, er am Boden zerstört“, beschrieb die Pächterin.
Sie habe schon des Öfteren mit dem 27-Jährigen geredet, hätte aber nicht gedacht, dass er zu so etwas fähig sei. Sie habe ihn dann aufgefordert, nach Hause zu gehen. Der Angeklagte sei alkoholisiert gewesen.
Das sagt die Staatsanwaltschaft
Der Sachverhalt habe sich bestätigt, erklärte die Staatsanwältin. Der 27-Jährige habe der Zeugin das Taschenmesser an den Hals gehalten. Die Zeugin habe Angst um ihr Leben gehabt, habe ein Trauma für‘s Leben. Bei dem Angeklagten sehe sie keine eingeschränkte Schuldfähigkeit, er habe klar strukturiert gehandelt. Das Ganze sei eine Affekthandlung gewesen, keine geplante Aktion. Insgesamt habe sie aber den Eindruck, dass der Angeklagte sein Leben umkrempeln wolle. Eine Geldauflage mache hier keinen Sinn, da der Angeklagte keine Einnahmen habe.
Das sagt die Verteidigung
Im Großen und Ganzen stimme sie den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu, erklärte die Verteidigerin. Der 27-Jährige habe die Tat gestanden, „daran gibt es nichts zu rütteln“. Anderseits habe er Reue gezeigt und sei ihrer Meinung nach auf dem richtigen Weg.
„Wir hoffen alle, dass es, wie Sie es geschildert haben, mit der Arbeitsstelle und der Therapie klappt, sonst wird es mit Sicherheit wieder zu weiteren Gesetzeskonflikten kommen. Auch ein Schluck Bier ist zu viel, wenn man alkoholkrank ist“, ermahnte Richterin Goj den Angeklagten abschließend.