Weil er sich kinderpornographischer Schriften verschafft hat, wurde ein 49-Jähriger vor dem Schöffengericht Waldshut verurteilt.
Das Strafmaß: Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahren, zudem muss der Angeklagte 6300 Euro an den Kinderschutzbund Waldshut zahlen. Damit entsprach Richterin Maria Goj den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Was war passiert?
Der 49-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt und in der Vergangenheit immer wieder strafrechtlich aufgefallen. Ihm wurde vorgeworfen, sich im Juli und September 2021 mehr als 1000 kinderpornografische Dateien heruntergeladen zu haben, strafbar als sich Verschaffen von kinderpornografischen Schriften. Seit Juli 2021 wird dies strafrechtlich verfolgt, da es als Verbrechen gilt.
Der 49-Jährige gab an, er sei damals in Kurzarbeit und frustriert gewesen. Dazu habe er eine große Menge Alkohol konsumiert, mindestens eine Flasche Hochprozentiges, dazu einige Flaschen Bier. Nach der Arbeit habe er am Handy gesessen. Wenn er wieder nüchtern gewesen sei, habe er die Dateien wieder gelöscht. Er könne sich nicht mehr erinnern, wie viele Dateien er heruntergeladen habe.
So kommt die Polizei dem Mann auf die Spur
Eine Kriminaloberkommissarin erklärte vor Gericht, wie sie den Angeklagten identifizier konnten. Verdächtige Dateien auf Smartphones werden in den Vereinigten Staaten einer halbstaatlichen Organisation gemeldet, dann werden die Daten des vermeintlichen Nutzers erst an das Landeskriminalamt (LKA), an das Bundeskriminalamt (BKA) und dann an die entsprechende Dienststelle geschickt.
Über Freiburg sei die Meldung bezüglich des Angeklagten als vermeintlicher Verdächtiger zu ihnen gekommen. Sie hätten dann die Wohnung des Beschuldigten durchsucht und drei Smartphones und diverse Datenträger mit mehr als 1000 kinderpornografischen Dateien beschlagnahmt. Darunter seien auch zwei Videos gewesen.
Der 49-Jährige sei nicht überrascht gewesen, als die Polizei bei ihm aufgetaucht sei. Man müsse schon gezielt nach solchen Dateien suchen, erklärte die Zeugin dann. Die Smartphones haben die Polizisten konfisziert, vor Gereicht erklärte der Angeklagte, dass er auf die Rückgabe der Geräte verzichte.
Angeklagter legt teilweise Geständnis ab
Die Beweisaufnahme hätte den Sachverhalt bestätigt, erklärte Staatsanwältin Lazar. Der Angeklagte sei als Täter ermittelt worden und teilweise geständig gewesen. Zu seinen Lasten sprächen die zahlreichen Vorstrafen, darunter auch eine Freiheitsstrafe mit Bewährung. Zu seinen Gunsten, dass die Vorstrafen nicht einschlägig seien und schon länger zurückliegen.
Der Verteidiger Jan Tschentschter schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft im Großen und Ganzen an, gehe aber nicht von einer höheren kriminellen Energie aus.
Der 49-Jährige habe sich die Dateien bei „Gelegenheit“ angeschaut und heruntergeladen. Der Angeklagte sei nicht technisch versiert oder jemals im Darknet gewesen. Er sehe hier eine alkoholbedingte Enthemmung, die eingebaute Sperrungen überwunden habe.
„Dass Sie ganz unabsichtlich auf diese Seiten gekommen sind, glauben wir nicht so ganz“, erklärte Richterin Goj. Dass er aber ein Geständnis abgelegt und auf die Rückgabe der Smartphones verzichtet habe, sei honoriert worden. Dazu sei der Tat-Zeitraum kurz gewesen. „Die 6300 Euro Geldauflage soll Sie daran erinnern, dass so etwas nie wieder vorkommen darf“, ermahnte die Richterin den 49-Jährigen abschließend.