„Narri Narro – Viel Spaß ohne K.O. – Passt aufeinander auf“, steht auf Plakaten, die demnächst an vielen Orten hängen werden: In Geschäften, die Alkohol verkaufen, an den Wänden der Räume von Narrenvereinen, an den Ständen kommender Fasnachtsveranstaltungen. Plakate, Flyer und weiteres Info-Material – wie das Jugendschutzgesetz in verschiedenen Sprachen – stehen im Mittelpunkt einer erstmaligen Präventionskampagne des Kinder- und Jugendreferats der Stadt Waldshut-Tiengen zu Alkoholmissbrauch und K.O.-Tropfen.
Als sogenannte Vergewaltigungsdroge sollen K.O.-Tropfen auch bei der Fasnacht verstärkt eine Rolle spielen. „Aber auch Männer werden Opfer dieser Droge, meist um sie zu beklauen“, so Jürgen Spill von der Polizei Waldshut-Tiengen, Referat Prävention. Die Kampagne der Stadt will dazu beitragen, an Fasnacht alkoholmäßig nicht über die Stränge zu schlagen. Sie will für Gefahren wie K.O.-Tropfen sensibilisieren und ruft dazu auf, aufmerksam zu sein und einander im Blick zu haben.
„Wir wollen niemandem den Spaß an der Fasnacht verderben, aber wir sehen auch die Begleiterscheinungen, diesen wollen wir entgegenwirken“, sagt Silke Padova, Leiterin des Kinder- und Jugendreferats. Angesprochen sind nach ihrer Aussage vor allem Erwachsene, die Vorbilder für Jugendliche sein sollten und Verantwortung tragen, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes ein-gehalten werden. OB Philipp Frank verwies darauf, dass besonders die Entwicklung der Hoorigen Mess' in Tiengen zeigen würde, wie wichtig Prävention und Jugendschutz geworden seien.
Betreut wird das Projekt beim Kinder- und Jugendreferat von Nikola Rupp im Rahmen ihres Studienpraktikums. Sie hat Kontakt mit Vereinen und Institutionen aufgenommen und ist auf große Resonanz gestoßen. Bei einem Treffen in der Zunftstube der Narro-Zunft Waldshut wurden Plakat- und Infopakete an Vertreter mitmachender Institutionen verteilt. Dies sind neben Einrichtungen der Stadt, die Polizei (Referat Prävention), donum vitae, Diakonisches Werk Hochrhein, In Via, der Landkreis (Frauen- und Kinderschutzhaus, Gleichstellungsstelle, Fachstelle Sucht), Narro-Zunft Waldshut, Bürger- und Narrenzunft Tiengen, Aktionsgemeinschaft Tiengen und der DRK Kreisverband Waldshut. Kontakt zur Projektbetreuerin Nikola Rupp per E-Mail (student@wtjugend.de).
Das Jugendschutzgesetz
An Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) nicht abgegeben werden. Ausnahme: Die Jugendlichen sind über 14 Jahre alt und in Begleitung eines Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern). An Jugendliche unter 18 Jahren ist die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen nicht gestattet. Die Bestimmungen des Jugendschutzes müssen an öffentlichen Verkaufsstellen als Aushang deutlich einsehbar sein. Gewerbetreibende und Veranstalter müssen das Alter ihrer Kundschaft überprüfen (Ausweis).