Nach einer schnellen Fahrt im schweizerischen Leibstadt gegenüber von Waldshut hat ein Deutscher aus der Region Zurzach nicht zum ersten Mal seinen Führerausweis abgeben müssen – nun ist er auch vom Bezirksgericht in Bad Zurzach verurteilt worden.

Es war ein sonniger Sonntag im vergangenen Juli, als Polizei­beamte nicht schlecht gestaunt haben dürften: Als sie im Außerortsbereich von Leibstadt mit ihrem Lasermessgerät eine Geschwindigkeitskontrolle durchführten, wurde um die Mittagszeit ein Mercedes AMG mit 193 km/h registriert. Am Steuer sass der 47-jährige M. (Name geändert), der nun ein knappes halbes Jahr später in Bad Zurzach vor Gericht saß.

Dort ging es für den seit 16 Jahren in der Schweiz lebenden Deutschen um viel: Nebst einer Bewährungs-Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Buße forderte der Staatsanwalt eine Landesverweisung sowie den Einzug seines Autos. Die Tempoüberschreitung von netto 108 km/h hatte er zugegeben, doch die Aussicht, den wertvollen Wagen zu verlieren, versuchte seine Anwältin abzuwenden. Der betreffende Mercedes hat 600 PS unter der Haube, bringt es auf maximal 300 km/h.

Die Frage von Gerichtspräsident Cyrill Kramer, ob er die 300 km/h mal ausgetestet habe, verneinte Markus vehement. Dem Angeklagten wurde vom Arbeitgeber in einem Zwischenzeugnis zuhanden des Gerichtes Fleiß und Zuverlässigkeit attestiert. Seit langem ist er im Baugewerbe tätig, war mit einer eigenen Firma allerdings gescheitert. Da sein Führerschein für längere Zeit eingezogen ist, wird M. täglich von seiner Lebensgefährtin zur Arbeit gefahren. Der Angeklagte hat mehrere Vorstrafen, darunter auch einschlägige. Ohne Führerschein hatte er ebenfalls bereits schon mehrere Monate auskommen müssen.

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Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, dass sich der Beschuldigte, der „ohne Zeitdruck und mit der Freundin als Beifahrerin unterwegs war“, skrupellos verhalten habe. Für ein Raser-Delikt von diesem Ausmaß sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von einem bis vier Jahren vor. Da strafrechtliche und administrative Maßnahmen beim Beschuldigten – „wie die Vergangenheit zeigte, nicht ausreichen“, könne nur die Einziehung des Tatfahrzeugs ihn von weiteren Taten abhalten, so der Ankläger.

Die Verteidigerin ihrerseits betonte, ihr Mandant sei geständig, einsichtig und kooperativ gewesen. Er bezahle seine Rechnungen pünktlich, sein Leumund als Bürger sei tadellos, und die Vorstrafen lägen teilweise zu lange zurück, um noch verwertbar zu sein. 18 Monate Freiheitsstrafe, mit Bewährungszeit von zwei Jahren, seien angemessen. Von einer Landesverweisung sei ebenso abzusehen wie von der Einziehung des Mercedes AMG. „Ich bedauere den Vorfall tief“, so das Schlusswort von M.

Das Gericht folgte weitgehend den Anträgen des Staatsanwaltes: 22 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung mit dreijähriger Probezeit und 2000 Franken Buße. „Es war die höchste, je in diesem Bezirk gemessene Geschwindigkeit; die Tatschwere ist massiv“, so der Präsident in der Urteilsbegründung. Von einer Landesverweisung sah das Gericht ab. Der Mercedes aber wird eingezogen und der Verwertungserlös auf die Buße und die rund 4000 Franken Verfahrenskosten angerechnet. „Mit einem solchen Fahrzeug in Ihren Händen kann eine Gefährdung der Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden“, gab Kramer dem Verurteilten mit auf den Weg.

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