Das Hochnotpeinliche Malefiz Narrengericht zu Düenge hatte am Samstag sichtlich seine närrische Mühe, die Sitzung am Storchenturm unaufgeregt und souverän durchzuziehen. Denn immerhin war erstmals die Justizministerin des Landes, Marion Gentges, und damit die „oberste Dienstherrin“ mit dabei.
Sie las dem weinseligen Richtergremium die Leviten. Trotzdem gab es für die angeklagte CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller aus Rheinfelden kein Pardon. Sie landete trotz aller Verteidigungsreden doch am Folterrad.
Vor der Verhandlung wurde die Delinquentin am Pranger und in Begleitung vieler Sympathisanten durch die Stadt getrieben. Nach einem kurzen und letzten flüssigen Trostgetränk, verabreicht von einem Henker, wurde es ernst für die noch gelassene und hoffnungsvolle Politikerin.
Als Richter Klaus-Dieter Ritz die Gerichtssitzung am Storchenturm eröffnete, protestierte die Anhängerschar. Auf ihren Schildern waren zum Beispiel zu lesen: „Sabine ist unschuldig!“ oder „Die Kämpferin für Düenge muss freikommen!“.

Das wirft das Gericht der Delinquentin vor
Aber all das, und auch die raffinierten Einwände des Fürsprechs Bernd Müller und der Justizministerin Marion Gentges, wogen wenig gegen die gravierenden und hinterlistig konstruierten Vorwürfe des Anklägers Klaus Danner. Der trug wortgewaltig die Anklagepunkte vor.
So habe die politisch motivierte Täterin, das „sehr behäbige, träge und mutlose Mitglied des Verkehrsausschusses“, sich nicht genügend für den Ausbau und die Elektrifizierung der miserabelsten Bummelbahnstrecke am Hochrhein eingesetzt. Außerdem wies Danner darauf hin, dass die CDU-Politikerin „sich selbstherrlich zur Patronin und Schutzherrin des Tiengener Schwyzertages erheben“ wolle.
Trotz närrischer Bravour und mit raffinierter Unterstützung durch die Ministerin kam es letztlich zum gnadenlosen Richterspruch. Lächelnd ließ sich die Verurteilte auf das Folterrad fesseln und musste einige Runden drehen.

Das ist die Strafe für die Abgeordnete
Das Urteil: Die Abgeordnete aus Rheinfelden muss die Mägen des Gerichts und der Henker bis zum Bersten füllen und an einem Samstag in der Tiengener Innenstadt für die DLRG sammeln. Das ursprünglich geplante Urteil – von Rheinfelden bis nach Tiengen durch Rhein und Wutach zu schwimmen – ließ sich leider wegen der mangelnden Kondition der Henker und der vielen Fischtreppen nicht umsetzen.