Haben Sie die Absicht, einem guten Freund und Ragoutgenießer einen Stallhasen (geschlachtet) zu schicken? Mit der Post? Dann sollten Sie sich etwas geschickter anstellen als vor nunmehr 152 Jahren der Bürgermeister einer Gemeinde im Albtal.
Es war im Spätherbst anno 1872, als „ein gewisser Bürgermeister dem Herrn Notarius in St. Blasien einen Hasen schicken wollte“, war damals im Alb-Bote zu lesen.
Hase wurde mit Brief in Sack verpackt
„Zu diesem Zwecke nahm der Allgewaltige fragliches Tier, klebte ihm die Adresse samt einem Brief an die hinteren Füße, steckte dann die ganze Geschichte in einen Sack, band denselben oben zu, versiegelte die Schnur mit dem Gemeindesiegel und schickte nun sein Fräulein Tochter mit dem Paket zur nächsten Poststelle in Immeneich, wo dieselbe die Sache auch richtig abgab“, endete der erste Teil der Geschichte.
„Als nun die Zeit der Ankunft des Postwagens nach St. Blasien nahte, ordnete der Herr Posthalter die eingelaufenen Gepäckstücke zur Absendung“, lautete der zweite Akt.
Posthalter findet Adresse im Inneren
„Und da war guter Rat freilich teuer, denn die Adresse im Innern des Sacks des hochweisen Schulzen war begreiflicher Weise für den Posthalter unsichtbar, also wohin jetzt mit der ganzen Pastete? Während der Posthalter in seiner Verzweiflung ratlos dastand, erschien ihm in seiner besseren Hälfte auf einmal ein rettender Engel, welcher ihm riet, den Sack aufzumachen und nachzusehen, was darinnen sei. Das leuchtete dem Posthalter auch sofort ein, der Sack wurde aufgemacht – und o Wunder, der Überglückliche findet darinnen die Adresse und kann nun getrost wieder seines Amtes weiter walten und dem Herrn Notar den leckeren Bissen richtig zustellen lassen.“
Im dritten und letzten Teil des Artikels kam der Absender zu Wort. Der Albtal-Bürgermeister gab zu bedenken, „es sei doch garstig, dass die Post, trotz ihrer ganz gewaltigen Fortschritte im letzten Jahrzehnt, doch noch nicht bis zur Vollkommenheit vorgeschritten ist, Briefe und Pakete mit unsichtbarer Adresse befördern zu können, obschon dies viel zur Bewahrung des Postgeheimnisses beitragen würde“.