Der Tatvorwurf
Konkret geht es um den Anfangsverdacht der Beleidigung und des Vorwurfs des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ in öffentlichem Rahmen. Bei einer Feier in Wehr soll sich Armin Reiniger nach unseren Informationen mit einem anderen Gast angelegt haben.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass Strafanzeige gegen einen Heranwachsenden aus Wehr erstattet wurde: „Er steht in Verdacht, im Rahmen einer privaten Veranstaltung in Wehr einen der Gäste in einer dessen Herkunft herabsetzenden Weise beleidigt zu haben. Ferner soll er diesem den Hitlergruß gezeigt haben“, führt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Florian Schumann, näher aus.
Das sagt der Beschuldigte
Der SÜDKURIER nahm bereits vergangenen Donnerstag schriftlich Kontakt mit Armin Reiniger auf. Er erhielt letztlich eine Woche Zeit, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern und sich zu erklären.
Unter Verweis darauf, dass es sich bei den Ermittlungen um ein laufendes Verfahren handle, und er von der Staatsanwaltschaft auch noch keine direkte Nachricht zu den gegen ihn vorliegenden Anschuldigungen erhalten habe, lehnt Reiniger es ab, zur Sache eine Stellungnahme abzugeben. Allerdings betont er: „Ich bin weder rassistisch noch rechtsradikal. Ich bin Demokrat aus Überzeugung.“
Die Haltung der Fraktion
Nach Aussage des Fraktionssprechers der Freien Wähler im Wehrer Gemeinderat, Christoph Schmidt, seien die Vorwürfe bekannt und intern diskutiert worden. Die Anschuldigungen würden sehr ernst genommen, was die Verantwortlichen der Fraktion auch Armin Reiniger unmissverständlich mitgeteilt hätten, so Christoph Schmidt: „Wir stehen mit ihm in dieser Sache weiterhin in Kontakt.“
Schmidt betont außerdem: „Die Freien Wähler Wehr-Öflingen haben und dulden keine Rechtsradikalen in ihren Reihen.“ Daher sei Armin Reiniger aufgefordert worden, die Angelegenheit zu klären.
Weitere Schlüsse oder gar Konsequenzen werden die Freien Wähler erst dann ziehen, wenn die Ergebnisse dieser Bemühungen vorliegen. Wie derartige Konsequenzen aussehen könnten, dazu möchte sich Christoph Schmidt zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern.
Die weiteren Ermittlungen
Eine Reihe von Fragen müssen unterdessen laut Staatsanwaltschaft noch untersucht werden. Dazu zählt unter anderem, inwieweit es sich bei der Veranstaltung, in deren Rahmen sich der Vorfall ereignet haben soll, um ein öffentliches Umfeld gehandelt habe. Die Antwort hierauf ist im Hinblick auf den Vorwurf der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen bedeutsam.
Da Reiniger jünger als 21 Jahre alt ist, könnte es außerdem sein, dass „die Sanktionen des Jugendstrafrechts anzuwenden sind“, so Schumann. Diese Frage könne aber erst nach Abschluss der Ermittlungen endgültig geklärt werden.
Die konstituierende Sitzung des Wehrer Gemeinderats ist am Dienstag, 9. Juli, um 19 Uhr im Ratssaal des Alten Schlosses.
Das Strafmaß
Das Strafgesetzbuch sieht in Paragraf 86a als Strafrahmen für das Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen „öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften“ eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Gemäß Paragraf 185 steht auf Beleidigung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.