Herr Schmitz, bei Ihnen im Ordnungsamt laufen in den Zeiten von Corona die Fäden zusammen. Was bedeuten die jüngsten Beschlüsse von Bundes- und Landesregierungen für Ihre Arbeit?
In den vergangenen Tagen hatte ich unglaublich viele Anrufe. Geschäftsleute, Gastronomen Vereinsvertreter oder auch Bürger, die ein Familienfest feiern wollen. Jeder wollte wissen, was im November überhaupt noch erlaubt ist.
Konnten Sie denn alle Fragen beantworten?
Nicht sofort. Mit der Pressekonferenz des Ministerpräsidenten am Mittwoch lag ja noch nicht sofort eine druckreife Verordnung vor. Da blieben natürlich noch einige offene Fragen. Wie sind beispielsweise Hochzeiten möglich, wenn nur zwei Haushalte teilnehmen dürfen? Diese Grenze wäre mit Brautpaar und Standesbeamten schon erreicht. Hier muss es natürlich Sonderregelungen geben.
Für die Betroffenen sind die neuerlichen Einschränkungen natürlich richtig bitter: Viele Gastronomen haben sich bemüht, die Hygienevorschriften umzusetzen und die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. In den vergangenen Monaten wurden unzählige Hygienekonzepte erarbeitet und von uns geprüft. Das ist nun vorläufig alles wieder hinfällig. Ich muss auch ein großes Lob an unsere Vereine aussprechen, wie vernünftig sie mit dieser Situation umgehen. Da ist beispielsweise der Musikverein Öflingen, der schon auf sein großes 125. Jubiläumswochenende verzichten musste. Nun hat er auch die letzte Veranstaltung im Jubiläumsjahr, das traditionelle Adventskonzert im Dezember abgesagt, weil ein Probebetrieb im Vorfeld nicht möglich ist.
Wie ist denn aktuell die Corona-Lage in Wehr?
Anfang dieser Woche waren laut Gesundheitsamt 22 aktive Covid-19-Fälle bekannt. Das liegt nun über dem Niveau des Höchststandes Anfang April. Hinzu kommen noch über 60 Personen, für die eine Quarantäne-Verfügung gilt, weil sie entweder Kontaktpersonen eines bestätigten Covid-19-Falles sind oder weil sie Reiserückkehrer sind.
Als Ortspolizeibehörde sind Sie mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch für die Überwachung der Regeln verantwortlich – wie zum beispielsweise die Einhaltung der amtlich verordneten Quarantäne. Wie ist Ihre Einschätzung: Gibt es viele Regelbrüche oder haben die Wehrer Bürgerinnen und Bürger Verständnis für die Maßnahmen?
Der weit überwiegende Teil hält sich nach meinem Eindruck bislang an die Vorgaben und hat auch Verständnis – auch bei den Kontrollen. Es gab in jüngster Zeit keine Beanstandungen und auch Bußgelder mussten wir schon länger keine mehr verhängen. Wobei der Hinweis wichtig ist: Wer die Quarantäne-Verfügung missachtet, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Immer wieder machen Maskenverweigerer von sich reden, die durch rücksichtsloses Verhalten auffallen. Sind Ihnen solche Fälle bekannt?
Persönlich sind uns solche Fälle noch nicht begegnet. Allerdings haben uns einige Geschäftsleute schon zur Hilfe gerufen, weil sich einzelne Kunden geweigert haben, Masken zu tragen. Als wir dann vor Ort waren, hatten diese Personen das Geschäft schon wieder verlassen. Es sind nur wenige Einzelfälle – aber es gibt sie.
In den Medien standen in den letzten Wochen vor allem die Jungen in der Kritik, weil sie sich nicht von Verboten haben abhalten lassen. Wie sehen Sie das? Sind tatsächlich die Jungen so verantwortungslos oder geht von Familienfeiern doch mehr Gefahr aus?
Hier muss ich eine Lanze für die junge Generation brechen. Der gesunde Menschenverstand ist – leider – keine Frage des Alters.

Im kommenden Jahr finden zwei Wahlen statt, die ja auch in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Zumindest die Landtagswahl im März wird sicher noch unter Corona-Bedingungen stehen. Die Gemeinde Herrischried hat bereits festgelegt, dass es bei der Landtagswahl – wie schon bei der jüngsten Bürgermeisterwahl – nur ein einziges Wahllokal geben soll. Gibt es ähnliche Überlegungen in Wehr?
Da haben wir uns noch nicht festgelegt. Die Frage ist: Macht es Sinn, die Zahl der Wahllokale zu reduzieren und damit die Zahl der Wähler in den Räumen zu erhöhen? Andererseits geht es ja nicht nur um den Wahlvorgang, sondern auch um die Auszählung und die Schulungen für die Wahlhelfer, für die nun Konzepte entworfen werden müssen. Klar ist allerdings: Es wird sicher mindestens einen zusätzlichen Stimmbezirk für die Briefwahl geben.