„Der Schutthaufen in Brennet muss weg“, fordert Rainer Haselhorst, Anwohner des ehemaligen Gasthauses Kreuz in Brennet. Er begrüßt den Abriss, jetzt müsse das Gelände nun auch komplett geräumt werden. Er schreibt uns folgenden Leserbrief:

„Wohnt ein Neubürger aus dem Allgäu (Oberstaufen) nun in Wehr-Brennet und sieht in seinem unmittelbarem Wohnumfeld eine Ruine: ein ehemaliger Puff unter Denkmalschutz. Das kann doch nicht sein, die Ruine muss weg, dachte er. Kurze Zeit später, die Bagger rollen an und beginnen mit dem Abriss. Freude! Und nun? Stillstand! Was ist passiert?

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Der überfällige Abriss war nicht genehmigt, die Bagger müssen ruhen. Der Eigentümer muss wohl ein Bußgeld zahlen. Und das Verfahren wird dauern, weiß der Neubürger aus beruflicher Erfahrung. Der Unterzeichner sieht nun aus seinem Fenster direkt gegenüber einen Schutthaufen unter Denkmalschutz, auf dem ein Bagger thront. Alle jubeln, sofern sie zur Gattung der Insekten, Nagetiere und Vögel gehören. Alles nur Dreck im Zuge eines Scharmützels „Amt gegen Bürger“.

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Ein Zustand als Meisterwerk behördlichen Handelns nach dem Motto: Wer ist wohl der Stärkere in diesem Minikrieg? Die Bürger, davon ist auszugehen, wollen ganz sicher keinen Schutthaufen unter Denkmalschutz. Die Bürger wollen auch keine behördliche Willkür, sie wollen keine Paragrafenreiter.

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Sie wollen, dass der Schutthaufen ganz schnell verschwindet und keine Gefahr weiterhin für Neugierige, besonders Kinder bedeutet (ja, der Unterzeichner sieht das aus seinem Fenster). Sie wollen, dass die Behörde handelt. Denn, falls was passiert, bestreitet die Behörde natürlich jedwede Verantwortung.

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Die Bagger müssen sofort wieder loslegen, und das im öffentlichen Interesse. Kam ein Bürger aus dem Allgäu an den Hochrhein, fasst sich an den Kopf und denkt: Sind da im Amt in Waldshut Beschäftigte irgendwann mal falsch abgebogen?“