Eggingen – Der in den vergangenen Jahren neu gestaltete Platz vor dem Rathaus und der Gemeindehalle in Eggingen wird einen Namen bekommen. Wie Bürgermeister Karlheinz Gantert in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats mitteilte, hatten die Gemeinderäte in einer nichtöffentlichen Sitzung beschlossen, diesen Platz zu Ehren des während der Corona-Pandemie verstorbenen Altbürgermeister und Ehrenbürger der Gemeinde Eggingen den Namen Paul-Hauser-Platz zu geben. Die Namensgebung soll im ersten Quartal 2025 anlässlich der Einweihung des neuen Feuerwehrfahrzeugs stattfinden.

Ein weiterer Punkt dieser Sitzung war die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab dem 1. Januar 2025. Zu diesem Punkt erläuterte Rechnungsamtsleiterin Renate Baumgartner dem Gremium das vom Gesetzgeber vorgeschriebene neue Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer. Die bisherigen Verfahren, die sich auf Vorgehensweisen aus dem Jahr 1964 beziehen, ergeben laut dem Bundesverfassungsgericht gravierende Ungleichheiten, sodass eine neue Berechnungsart erfolgen musste. Durch die daraufhin erfolgten Änderungen könnten sich niedrige Grundsteuern ergeben, wenn eine Wohnbebauung, wie mit einem Mehrfamilienhaus oder Einfamilienhaus, auf dem Grundstück vorhanden ist, als auf einem unbebauten Grundstück, wie die Ausführungen von Baumgartner zeigten. Umgekehrt bedeutet dies, dass der Grundsteuerbetrag auf unbebauten Grundstücken höher ausfallen könnte als bisher.

Die Gemeindeverwaltung von Eggingen schlugen den Gemeinderäten in ihrer Sitzung vor, die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft von bisher 300 Prozent auf neu 220 Prozent zu senken sowie die Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke von bisher 300 Prozent auf 410 Prozent zu erhöhen. Die Gewerbesteuer bleibt bei 340 Prozent.

Dabei wurde der Appell der Stuttgarter Landesregierung berücksichtigt, der besagt, dass darauf geachtet werden sollte, keine Mehreinnahmen gegenüber dem bisherigen Grundsteueraufkommen anzustreben. Die Egginger Gemeinderäte stimmten einstimmig für diese Hebesätze und auch die dazu nötige Satzung wurde einstimmig angenommen.