Der Rechtsstreit zwischen dem Sportverein Allensbach (SVA) und dem früheren Pächter der Clubgaststätte am Riesenberg endete nun vor der vierten Zivilkammer des Landgerichts Konstanz mit einem Vergleich. Der SVA-Anwalt Johann Georg Strick und der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einigten sich darauf, dass der frühere Pächter bis Ende Dezember 2020 an den SVA 4000 Euro zahlen muss. Dann werde der restliche eingeforderte Betrag erlassen.

Anwalt des SVA forderte rund 31.500 Euro

Zum einen geht es um 17 815 Euro, die der Beklagte von März 2017 bis Februar 2019 nicht an Pacht gezahlt hatte, wie Richter Adrian Strohmenger erklärte. Rechtsanwalt Strick rechnete aber noch eine Nutzungsentschädigung bis zum Auszug des Pächters hinzu sowie Schadensersatz bis zur Neuverpachtung des Lokals am 1. Januar 2020.

So kommen 31 537,50 Euro zusammen. Die stehen auch im Vergleich. Wenn der frühere Pächter nicht bis Jahresende 4000 Euro zahlt, werde der Gesamtbetrag fällig.

Ob der SVA überhaupt etwas bekommt, scheint ungewiss

Allerdings wird der SVA möglicherweise froh sein können, wenn er überhaupt etwas bekommt. Denn in Paragraf 1 des Vergleichs formulierte der Richter auf Vorschlag von Richard Beurer, Prozessbevollmächtigter des Beklagten, dass sich der Beklagte im Vermögensverfall befinde und ein Insolvenzverfahren anstrebe.

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Weiter heißt es: „Zwar sei er nicht in der Lage, Zahlungen zu leisten, versuche aber dennoch den Vergleich zu erfüllen.“

Beurer wollte nur unter dieser Bedingung den Vergleich schließen. Der Anwalt erklärte: „Es ist sicher, dass er nicht bezahlen kann.“ Beurer schloss den Vergleich zudem nur mit einem Widerrufsrecht bis zum 4. August. Der Beklagte war nicht zur Verhandlung erschienen.

SVA-Vorstand müsste in einer Sitzung noch zustimmen

Laut SVA-Vorsitzendem Heiko Bohleber und Stellvertreter Volker Kurth muss der Vorstand den Vergleich noch genehmigen. Bohleber meinte: Wenn der Beklagte in Insolvenz gehe, „bekommt man in der Regel sowieso kein Geld.“

Und wenn sich das Verfahren noch weiter hinziehen würde, würden auch weitere Kosten zum Beispiel für Gutachten entstehen. „Ich denke, das Wichtigste ist erstmal, wenn die Sache abgeschlossen ist.“

Worum Verein und Pächter stritten

Der frühere Wirt hatte zunächst weniger und dann gar keine Pacht mehr gezahlt mit der Begründung, dass Heizung und Lüftung nicht richtig funktionieren würden. Der Verein kündigte im Oktober 2018 fristlos. Der Wirt schloss das Lokal erst an Ostern 2019 und gab erst im Juli 2019 den Schlüssel heraus. Strick widersprach nun: „Mängel sind nicht vorhanden.“

Der Richter kam zu der vorläufigen Einschätzung, es liege nahe, dass der Wirt den Pachtvertrag 2015 zumindest grob fahrlässig unterschrieben habe, was die Heizung betreffe. Denn er habe zuvor schon mit seinem Bruder seit 2011 das Lokal betrieben und in dieser Zeit diesen angeblichen Mangel gerügt. Beim Thema Lüftung müsste ein Sachverständiger ran.