Nach Überlingen und Sipplingen hat auch Bodman-Ludwigshafen beschlossen, die Uferanlagen in beiden Ortsteilen an den kommenden drei Wochenenden sowie dem Ostermontag zu sperren. „Die Seegemeinde begrüßt normalerweise sehr gerne Besucher in ihren Uferanlagen. Zurzeit hat aber der Schutz aller vor weiteren Infektionen mit dem Corona-Virus absoluten Vorrang“, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde.
Der Aufbau der Sperrzäune und Hinweisschilder fand bereits am frühen Freitagmittag statt. Die Sperrungen gelten über die Wochenenden sowie Feiertage und werden am Folgetag ab 9 Uhr wieder aufgehoben, so Bürgermeister Matthias Weckbach auf SÜDKURIER-Nachfrage.
Der Grund für die Sperrungen
„Trotz Corona ist der Ausflugsdruck so groß, dass die Uferbereiche so stark bevölkert sind, dass die Einhaltung der Abstandsregelung nur noch schwer möglich ist“, sagt Weckbach. Er finde es traurig, dass solche Absperrung notwendig seien, da einige Menschen unvernünftig handeln. Der vergangene Samstag habe gezeigt, dass einigen Menschen mit Vernunft und Appellen nicht beizukommen sei. Daher werden die Bereiche unter Strafandrohung mit Bauzäunen abgesperrt, so Weckbach.
Wo die Sperren gelten
Er beschreibt zum Geltungsbereich: „Wir schließen in Ludwigshafen den Uferbereich von Westen her ab dem Yacht-Club Stockach (Campingplatz) bis zur Bahnunterführung am Schlösslepark.“ Damit sei auch der Radweg gesperrt und es werde dort eine Umleitungsbeschilderung angebracht. Wo Zugänge abgesperrt werden, zum Beispiel beim Zollhaus, wird auch der Text der Allgemeinverfügung aufgehängt.
„In Bodman sperren wir mit orangenem Bauzaun vom Pumpwerk am Kiosk bis zum Fußweg am Reinwaldhaus“, so Weckbach weiter. „Auch hier hängen wir jeweils den Text der Allgemeinverfügung aus.“ Am Wochenende werde ein Bereitschaftsdienst immer wieder die Zäune kontrollieren und die Polizei und der Gemeindevollzugsdienst die Einhaltung der Allgemeinverfügung. „Wir hoffen auf eine starke Signalwirkung und dass die Menschen in ihrer Heimat bleiben“, fasst Weckbach zusammen.

Rettungseinsätze sind Ausnahme
Laut der Allgemeinverordnung sind vom Verbot nur „Betretungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum erforderlich sind“, ausgenommen. Rettungs- und Feuerwehreinsätze wären also möglich. Die Verordnung trete mit ihrer Bekanntgabe in Kraft und sei zunächst bis 20. April 2020 befristet.
Das Mindestbußgeld, das bei Missachtungen dieser Verordnung und der Sperrung fällig wird, beträgt 100 Euro. Dies machen auch Aushänge klar. Die Allgemeinverordnung weist jedoch auch darauf hin, dass vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße nach Paragraf 73 des Infektionsschutzgesetzes Ordnungswidrigkeiten darstellen, deren Geldbußen je nach Schwere bis zu einem Betrag von 25 000 Euro reichen können.
Matthias Weckbach und Sandra Domogalla, Leiterin der Tourist-Info, hoffen, dass bald wieder uneingeschränkt Gäste an den See können. Eine wichtige Voraussetzung sei aber, dass sich alle in den nächsten Wochen an die Regelungen halten und vielleicht auch noch auf Manches verzichten, was bisher noch nicht verboten sei.
Wenig Verständnis
Direkt beim Aufstellen der Sperren beim Zollhaus zeigten mehrere Leute kein Verständnis und schimpften. Ein Passant argumentierte, dass Wasser nicht gefährlich sei. Er ließ den Hinweis von Sandra Domogalla abprallen, dass es um die Mindestabstände zwischen Personen am Ufer gehe.