Es ist ein gemütlicher Abend auf der Couch, ein geöffnetes Fenster sorgt für eine angenehme Brise. Doch dann kommt plötzlich ein Ei hereingeflogen und landet mitten im Wohnzimmer. So oder so ähnlich könnte kürzlich der Abend einer Frau aus Gottmadingen ausgesehen haben. Die Tochter der Betroffenen berichtet in einer Gottmadinger Gruppe im sozialen Netzwerk Facebook von dem Vorfall, dort kommt es zu hitzigen Diskussionen.

Wie das Polizeipräsidium Konstanz auf SÜDKURIER-Anfrage bestätigt, kam es am 17. Juli um kurz vor 22 Uhr in der Säntisstraße zu so einem Vorfall. Der Polizeiposten Gottmadingen ermittle wegen Sachbeschädigung. Mehrere Eier seien an die Hauswand und sogar durch das offene Wohnzimmerfenster worden, schildert die Tochter der Betroffenen bei Facebook. Dort reagieren viele Menschen auf den Beitrag, ein Mann teilt sogar Fotos eines vermeintlichen Täters.

Fahndung auf eigene Faust?

Das Gesicht des Unbekannten wird dabei zwar von einem Smiley verdeckt. Dennoch ist erkennbar, dass es sich um einen jungen Menschen handelt. Während ein Nutzer daraufhin schreibt, dass so etwas zwar nicht in Ordnung sei, aber alle als Kind „mal Mist gebaut“ hätten, greift ein anderer zu Beleidigungen und fordert auf, dass das Gesicht unzensiert gezeigt werden solle.

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Aber darf man einfach so ein Foto eines vermeintlichen Täters veröffentlichen? Und was macht die Polizei in dem Fall?

Das sagen Polizei und Gemeinde

Die Pressestelle in Konstanz erklärt auf Nachfrage, dass eine solche Veröffentlichung nicht erlaubt ist. Dabei verweist sie auf das Kunsturheberrechtsgesetz. Ein zentraler Teil davon ist das Recht am eigenen Bild, welches eine Veröffentlichung fremder Bilder ohne Erlaubnis verbietet. Bedeutet konkret: Es sei nicht erlaubt, Fotos einer fremden Person einfach so im Internet zu verbreiten.

Daher appelliert die Polizei, dass man solche Aufnahmen stattdessen ihnen zur Verfügung stellen solle. „Die Ermittlungsarbeit übernehmen dann wir!“, betont Pressesprecherin Katrin Rosenthal.

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Rosenthal bestätigt, dass bisher zwei Anzeigen wegen des Eier-Werfens erstattet wurden. Neben dem Ereignis vom Abend des 17. Juli berichtet die Polizei von einem weiteren Vorkommnis, bei dem eine Hauswand durch ein dagegen geworfenes Ei verschmutzt worden sei. Es werde von einem Schaden im Bereich mehrerer hundert Euro ausgegangen.