Unter großen Sicherheitsvorkehrungen und mit strengen Einlassregeln beginnt in dieser Woche der Prozess gegen einen 35-jährigen Mann mit rumänischer Staatsbürgerschaft, der im Januar dieses Jahres einen 46-jährigen Familienvater in Hohenfels-Liggersdorf getötet und die beiden Söhne schwer verletzt haben soll. Der erste von insgesamt neun angesetzten Verhandlungstagen ist am Mittwoch, 22. September, im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Konstanz ab 9 Uhr.

Mann soll mit Beil zugeschlagen haben
Die Staatsanwaltschaft Konstanz wirft dem Angeklagten laut der Gerichtsterminankündigung vor, den 46-Jährigen in dessen Wohnhaus auf dem Liggersdorfer Firmengelände „überfallen und mit einem Beil durch zahlreiche Schläge auf den Kopf getötet zu haben“. Auch den Söhnen des Opfers, die neun und 13 Jahre alt sind, soll der Angeklagte mit dem Beil in Tötungsabsicht schwere Kopfverletzungen zugefügt haben, so die Staatsanwaltschaft weiter. Die Söhne konnten durch die schnelle ärztliche Versorgung gerettet werden.
„Als Motiv geht die Staatsanwaltschaft von Habgier aus“, heißt es in dem Schreiben. Der 35-Jährige soll im Haus seines ehemaligen Chefs nach Geld gesucht haben, wie der SÜDKURIER bereits berichtet hat. Die Anklage lautet auf Verdacht des Mordes, versuchten Mordes, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen sowie weitere Vorwürfe, die mit „u. a.“ abgekürzt wurden. Laut der Sitzungseinladung sollen 38 Zeugen und vier Sachverständige zu diesem Fall aussagen, der im Raum Stockach großes Entsetzen und viel Anteilnahme ausgelöst hat. Auch ein Dolmetscher wird in der Verhandlung anwesend sein.
Zuschauer-Sitzplätze im Saal sind begrenzt
Im Landgericht werden an den Prozesstagen neben Corona-Regeln und FFP2-Maskenpflicht auch strenge Sicherheitsvorschriften herrschen. Es gibt eine zehn Seiten umfassende sitzungspolizeiliche Verfügung des Vorsitzenden Richters Arno Hornstein, in der sämtliche Vorgaben aufgeführt sind. „Zuhörer haben Zutritt zum Sitzungsgebäude und Sitzungssaal soweit Sitzplätze im Zuhörerbereich vorhanden sind“, heißt es darin.
Jeder Zuhörer muss einen gültigen amtlichen Ausweis vorzeigen und sich der Einlasskontrolle unterziehen. Dabei werden Frauen von einer Frau und Männer von einem Mann untersucht, erläutert die Verfügung weiter. Zur Durchsuchung beim Einlass gehört das Abtasten der Kleidung und Absuchen mit einem Metallsuchgerät.

Alles, was Waffe sein könnte, ist verboten
Nicht alles darf in den Gerichtssaal mitgenommen werden. Gegenstände „zur Demonstration, zum Schlagen, Werfen oder Sprühen, wie etwa Flugblätter und Transparente, Waffen im technischen und nichttechnischen Sinn, Stöcke, Schirme, Flaschen, Dosen, Früchte“ oder Ähnliches sind im Sitzungssaal verboten, listet die Verfügung auf. Auch Aktentaschen und Ähnliches, Telefon- und Funkgeräte, tragbare Computer, UMTS-Karten sowie Geräte, mit denen Ton, Fotos oder Videos aufgenommen werden können, sind untersagt. Solche Dinge müssen vor dem Einlass unter Ausschluss der Haftung an einer Sammelstelle hinterlegt werden. Nur für die Verfahrensbeteiligten und angemeldeten Journalisten gelten Ausnahmen, die ebenfalls genau aufgelistet sind.
Falls im Zuschauerraum ein Platz frei werden sollte, können Personen, die draußen warten, nachrücken. Es ist außerdem in der richterlichen Verfügung vorgeschrieben, dass die Zuhörer sich sofort hinsetzen müssen und nicht mit dem Angeklagten reden dürfen. Falls ein Zuhörer des Saales verwiesen werden sollte, muss er das Gebäude verlassen und darf an diesem Verhandlungstag nicht zurückkehren.