Der Hohenfelser Mord-Prozess ist doch noch nicht zu Ende. Die Pflichtverteidigerin des 36-jährigen Mannes, den das Landgericht Konstanz in der vergangenen Woche wegen Totschlags und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt hat, hat fristgerecht Revision einlegt. Dies teilte die Pressestelle des Landgerichts auf SÜDKURIER-Nachfrage mit. „Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig“, so Pressesprecherin Mirja Poenig.
Der damals 35-Jährige soll im Januar einen 46-Jährigen mit einer Axt getötet und dessen beiden Söhne lebensgefährlich verletzt haben. Familienmitglieder traten als Nebenkläger in dem Verfahren auf, der neun Verhandlungstage umfasste. Das Urteil vom 28. Oktober beinhaltet auch Schmerzensgeld: 50.000 Euro an den älteren Jungen, 70.000 Euro an das jüngere Kind und 15.000 Euro an die Mutter.
So geht es nun weiter
Die Verteidigerin hat nun einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss dann im Lauf der kommenden Monate den Prozess auf Verfahrensfehler prüfen. Die Umstände des Falls werden aber nicht erneut untersucht, es werden also keine Zeugen angehört oder Beweise begutachtet. Es geht rein um mögliche Rechtsfehler.
Wie lange genau es bis zur Entscheidung dauern wird, kann das Landgericht nicht einschätzen. Laut Mirja Poenig hat die Staatsanwaltschaft zudem ein Recht auf Gegenerklärung, wenn die Revisionsbegründung fristgerecht beim Ausgangsgericht eingegangen ist: „Die Akte wird sodann an den BGH weitergeleitet, der sie der Generalstaatsanwaltschaft zuleitet, damit diese ihren Antrag zur Revision stellen kann. Zumeist erhält auch dann der Revisionsführer nochmals das Recht zur Stellungnahme hierzu.“
Paragraf 354 der Strafprozessordnung regelt verschiedene Möglichkeiten und Ausgänge des Revisionsverfahrens. Falls der BGH die Revision abweist, wird das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Sollte die höhere Instanz jedoch der Revision stattgeben, wäre das Urteil aufgehoben und der Fall würde für ein neues Urteil an das Landgericht zurückverwiesen werden. Dann müsste sich allerdings eine andere Strafkammer als die bisher zuständige mit dem Fall befassen. Der 36-Jährige bleibt in der Zwischenzeit in Haft.
Wie es in einem Fall im Jahr 2017 lief
Dies ist nicht das erste Strafverfahren zu einem Tötungsdelikt aus dem Raum Stockach, bei dem Revision eingereicht wurde. Im August 2017 stand ein Mann aus Mühlingen wegen Totschlags vor dem Landgericht Konstanz. Der Verteidiger und einer der Anwälte der Nebenkläger wollten eine Revision. Die Entscheidung kam dann im Februar 2018: Der BGH wies die Revision damals ab und das Urteil wurde rechtskräftig.