Es war ein Prozess, der über Konstanz hinweg Aufmerksamkeit erlangte: Ein 21-Jähriger stand Mitte Januar vor Gericht, weil er eine damals 49-Jährige im Sommer 2024 vergewaltigt haben soll. Darüber hinaus wurde ihm der sexuelle Missbrauch eines kleinen Mädchens in einer Flüchtlingsunterkunft zur Last gelegt. Der junge Syrer wurde aufgrund seiner Taten in der Folge vom Landgericht Konstanz zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Doch das letzte Wort in dem Prozess ist noch nicht gesprochen.
So teilt das zuständige Landgericht Konstanz auf SÜDKURIER-Nachfrage mit, dass der Mann Rechtsmittel eingelegt hat. „In dem Vergewaltigungsverfahren vor der 2. großen Strafkammer als Jugendkammer hat der Angeklagte am 22.01.2025 Revision eingelegt“, so Mirja Poenig, Richterin und Pressesprecherin am Landgericht Konstanz. „Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.“ Der 21-Jährige ficht somit das Urteil an und möchte dessen rechtliche Beurteilung durch ein höheres Gericht überprüfen lassen.
Angeklagter hält sich für unschuldig
Doch warum will der junge Mann sich wehren? Schließlich war die Beweislast im Fall der Stadtgarten-Vergewaltigung erdrückend: Dem Angeklagten konnten die ihm zur Last gelegten mutmaßlichen Taten unter anderem durch glaubhafte Zeugenaussagen – insbesondere der Schilderungen der beiden Opfer –, Standortdaten sowie Bilddateien auf seinem Mobiltelefon und nicht zuletzt DNA-Proben nachgewiesen werden. Seine Spermaspuren waren am Körper des Opfers gefunden worden.
„Er sieht sich als unschuldig“, sagt sein Rechtsanwalt Thomas Röder gegenüber dem SÜDKURIER. „Er fordert die Aufhebung des Gesamturteils.“ Aktuell läuft noch die Frist, bei der das Landgericht einen Monat Zeit hat, um das schriftliche Urteil an den Rechtsanwalt zuzustellen. Dann erfolgt die Revisionsprüfung und -begründung durch den Rechtsanwalt.
Der Angeklagte, der am ersten Prozesstag noch zu den Vorwürfen geschwiegen hatte, hatte am zweiten Verhandlungstag dann doch Angaben gemacht. Den Übergriff auf ein damals zehnjähriges Mädchen bestritt er komplett, im Fall der Stadtgarten-Vergewaltigung soll es sich laut seinen Angaben um Geschlechtsverkehr in gegenseitigem Einvernehmen gehandelt haben.
Die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage sahen dies aufgrund der vielfältigen objektiven Beweismittel als ersichtliche Schutzbehauptung an. Ob die eingelegten Rechtsmittel in dem Fall der Stadtgarten-Vergewaltigung Erfolg haben, bleibt abzuwarten.