Gefeiert wird viel in Konstanz. Ende September sind es allerdings ganze zwei Wochen, in denen während des Oktoberfests täglich Livemusik aus den Zelten auf Klein Venedig und über den See schallt. Zu hören ist das Fest nicht nur in den angrenzenden Vierteln der Altstadt, sondern auch im Musikerviertel, das der Veranstaltung gegenüber liegt.

Die Stadt und der Kläger sollen eine gemeinsame Lösung finden

Franz Hamann, der im Musikerviertel wohnt, hat vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen die Stadt geklagt, weil er die Genehmigung für das Fest für rechtswidrig hält.

Hinter ihm steht die Lärmschutz-Initiative Konstanz mit etwa 100 Mitgliedern. Zu einer Verhandlung ist es bisher nicht gekommen, vielmehr haben sich die Parteien geeinigt, das Verfahren vorerst ruhen zu lassen und sich auf Maßnahmen im Einvernehmen zu verständigen, berichtet die Pressestelle des Verwaltungsgerichts.

Künftig gilt 35 Dezibel als Grenzwert

Dass eine einvernehmliche Einigung gelingt, gilt allerdings im Moment als unwahrscheinlich. Franz Hamann reichen die Zusagen der Stadt nicht aus. Die Stadt hat dem Kläger zugesagt, den Grenzwert für die Lärmemissionen für die Wohngebiete von 37,5 Dezibel auf 35 Dezibel zu senken. Somit müsse künftig in allen angrenzenden Gebieten, ob reines Wohngebiet oder gemischtes Gebiet, der Grenzwert von 35 Dezibel eingehalten werden.

Hamann zweifelt den Gehalt dieser Messungen an. 2018 habe der Ingenieur der Stadtverwaltung nur zwei Mal gemessen, einmal fünf Minuten lang, einmal seien es 20 Minuten gewesen. Hamann glaubt, dass die Lärmemissionen zeitweise bei 45 bis 60 Dezibel liegen und der Grenzwert daher nicht eingehalten wird.

Die Stadt sagt: Der Grenzwert wird immer eingehalten

Wird das Oktoberfest für die Anwohner nun leiser? Vermutlich erst einmal nicht. Bettina Parschat, stellvertretende Abteilungsleiterin beim Bürgeramt, sagt, der Grenzwert von 35 Dezibel sei schon in der Vergangenheit stets eingehalten worden – in allen angrenzenden Gebieten und auch im Musikerviertel. „Deshalb waren wir auch gern bereit, den strengeren Grenzwert in die Genehmigung aufzunehmen“, erläutert Parschat.

Dass man die Musik hört, gilt als zumutbar

In der Nähe des Anwesens, das der Kläger bewohnt, sei der Grenzwert nie überschritten gewesen, sagt Parschat. Das bedeutet allerdings nicht, dass man den Schall der Musik aus dem Festzelt nicht wahrnimmt. „Nach dem Lärmschutzrecht gilt eine gewisse Geräuschkulisse als zumutbar“, so Bettina Parschat.

Franz Hamann wiederum betont, dass die Lärmschutzinitiative nichts gegen das Fest an sich habe – auch nicht gegen lautes Feiern. „Aber es gibt Menschen in der Stadt, die schlafen wollen – hier braucht es einen Ausgleich“, sagt er.

Franz Hamann will nicht mehr Lärm ertragen als nötig. Vom Festgelände Klein Venedig schallt die Musik im Herbst ins Musikerviertel herüber.
Franz Hamann will nicht mehr Lärm ertragen als nötig. Vom Festgelände Klein Venedig schallt die Musik im Herbst ins Musikerviertel herüber. | Bild: Wagner, Claudia

Kläger erhält Einsicht in Genehmigungsunterlagen

Größere Mitwirkungsmöglichkeiten hat Franz Hamann erreicht. Er hat in Zukunft die Möglichkeit, Einsicht in die Genehmigungsunterlagen zu nehmen und dazu Stellung zu nehmen. So könne er sehen, was der Veranstalter Hans Fetscher unternehme, um die Lärmbelästigung zu verringern, erläutert Parschat.

Franz Hamann fordert unabhängige Messungen

Hamann ist nicht der Meinung, dass Stadtverwaltung und Veranstalter ihm bei der Mitwirkung ausreichend entgegen gekommen sind. Er fordert, dass entweder der Veranstalter oder die Stadt ein unabhängiges Institut beauftragen, das Messungen zur Veranstaltungszeit vornimmt, möglichst an allen Tagen des Oktoberfests. Der Veranstalter Hans Fetscher habe das bereits abgelehnt, die Stadt unternehme nichts, um es zu veranlassen. Zweitens möchte er, dass der Grenzwert in den Wohngebieten tatsächlich eingehalten wird – auch dies müsse man über regelmäßige Messungen sicherstellen.

Was der Veranstalter an Lärmschutzmaßnahmen unternommen hat

Veranstalter Hans Fetscher hat eine Reihe an Maßnahmen ergriffen, um die Schallemissionen zu begrenzen. So werde außerhalb der Paulaner Festhalle am Ufer entlang eine Schallschutzwand mit einer Länge von 75 Metern aufgestellt, schreibt Fetscher auf Anfrage. Neu ist, dass die Dachlüftungen mit einem Lärmschutzvlies ausgestattet werden. Auch die Fluchtweg-Öffnungen in der Schallschutzwand werden mit einem Glasnadelvlies verkleidet, so Hans Fetscher.

Darüber hinaus würden an allen Veranstaltungstagen Lautstärkemessungen unternommen und protokolliert. Der Tontechniker steuere die Basslautsprecher separat und könne die Lautstärke ab 22 Uhr reduzieren. Auch im Fürstenbergzelt sollen die Basslautsprecher so eingestellt werden, dass der Schall nach außen gedämpft wird.