Dass der Brand des Schwaketenbads durch Handwerkerarbeiten ausgelöst wurde, ist den meisten Konstanzern bekannt. Unklar blieb allerdings lange, welche Folgen der Brand für die dort beschäftigte Firma hat und ob die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wurde. Inzwischen gibt es Ergebnisse der Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Arbeiter können nicht belangt werden

Bei den Arbeiten auf dem Dach des Schwaketenbads am 4. Juli 2015 wurden Gasbrenner verwendet, wie Staatsanwalt Andreas Mathy berichtet.

Die Ruine des Schwaketenbads nach dem Brand vom 4. Juli 2015.
Die Ruine des Schwaketenbads nach dem Brand vom 4. Juli 2015.

Vier Arbeiter hätten die Gasbrenner genutzt, alle vier wurden von Polizei und Staatsanwaltschaft befragt. Die Angaben der Arbeiter seien jedoch widersprüchlich geblieben, sodass unklar blieb, welcher Arbeiter das Feuer verursachte. Deswegen wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.

Eine Brandwache wäre Pflicht gewesen

Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung richtete sich gegen den Geschäftsführer und den Vorarbeiter der Firma. Gegen die beiden ist ein Strafbefehl erlassen worden, das heißt es gab ein Verfahren, das aber ohne öffentliche Hauptverhandlung stattfand. Der Strafbefehl wurde den Angeklagten schriftlich zugestellt.

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Ein solches Vorgehen des Gerichts sei bis zu einem bestimmten Strafmaß möglich, erläutert Mathy. Was den Angeklagten zu Last gelegt wurde: Sie hätten nicht genügend Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz ergriffen. Konkret: Die Firma hätte sich um die Aufstellung einer Brandwache bemühen müssen oder technische Schutzvorkehrungen treffen müssen.

Geschäftsführer muss 11.700 Euro Strafe zahlen

Beide Angeklagte wurden zu Geldstrafen verurteilt. Der Geschäftsführer muss 11.700 Euro Strafe zahlen, der Vorarbeiter 4000 Euro.

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Keiner legte Widerspruch gegen den Strafbefehl ein, der somit rechtskräftig ist.

Umfassendes Brandschutzkonzept für das neue Bad

Das neue Bad soll besser geschützt sein. Für das Baugenehmigungsverfahren habe ein Brandschutzgutachter ein Konzept erstellt, wie Christopher Pape, Pressesprecher der Bädergesellschaft, berichtet.

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Dort seien Brandabschnitte, Brandschutztüren, Fluchtwege und Baustoffe genau vorgegeben. Das Gutachten sei in die Baugenehmigung und die Bauplanung eingeflossen und werde nun im Rohbau sowie im Innenausbau umgesetzt, erläutert Pape.

An Brandschutzvorrichtungen innerhalb des Gebäudes mangelte es nicht

Fehlende Brandschutzvorkehrungen innerhalb des Gebäudes waren allerdings nicht die Ursache für den Brand, darauf weist Pape ausdrücklich hin. Dennoch konnte ein Übergreifen der Flammen auf alle Teile des Gebäudes damals nicht verhindert werden.