Der erste Tag vor dem Konstanzer Amtsrichter genügte nicht, um ein Urteil im Fall des Zweitklässlers zu fällen, der während seiner ersten Schwimmstunde im Hallenbad am Seerhein ertrank. Deshalb wird für den Prozess gegen die Lehrerin und die Referendarin, die am 18. September 2023 für den Schwimmunterricht verantwortlich waren, ein weiterer Verhandlungstag angesetzt.
Der Prozess wird am Freitag, 31. Januar, ab 9 Uhr, weitergeführt. Wegen des erwarteten großen öffentlichen Interesses wird die Verhandlung – wie schon beim Auftakt – in den Schwurgerichtssaal des Konstanzer Landgerichts an der Laube verlegt.
Laut Amtsgerichtsdirektor Franz Klaiber werden am zweiten Tag zwei weitere Polizisten aussagen, die direkt nach dem Vorfall einige Beteiligte vernommen hatten. Gerhard Zahner und Christian Funk, die Anwälte der beiden Angeklagten, wollten außerdem erreichen, dass beim zweiten Gerichtstermin drei Kinder gehört werden.

Diese Jungen sollen direkt vor dem Vorfall mit dem Verunglückten im Wasser zusammen gewesen sein, und zwar an der Leine, die den Nichtschwimmer- vom Schwimmerbereich trennt. Hier konnte der ertrunkene Siebenjährige nicht mehr stehen.
Ob die Jungen tatsächlich aussagen, ist fraglich: „Kinder sind nach derzeitigem Stand nicht geladen“, sagt Franz Klaiber. Dafür habe die Verteidigung weitere Anträge zur Beweisaufnahme eingereicht, über die das Gericht noch entscheiden muss.
Es sind noch einige Fragen offen
Wie kam der Geschädigte an die Trennleine, obwohl er noch nicht schwimmen konnte? Wie lange dauerte es, bis die Referendarin ihn mit dem Gesicht nach unten im Schwimmerbereich treiben sah und wie lange, bis ihre Kollegin ihn aus dem Wasser zog? Es ist noch einiges zu klären, bevor Richter Dennis Fandrousi sein Urteil fällt. Auch die Beschaffenheit des schnell abfallenden Beckens im Hallenbad am Seerhein könnte eine Rolle spielen.
Einige Fragen des SÜDKURIER dazu an die Konstanzer Bädergesellschaft beantwortet diese mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht. Dazu gehört die Frage, warum die Trennleine zwischen Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich wohl immer schon an einer Stelle befestigt wurde, bei der kleinere Kinder nicht mehr stehen können, und ob es seit dem Unglück eine weitere Leine gibt, die im flacheren Bereich gespannt werden kann.

Geschäftsführer Julian Meser schreibt aber: „Das Hallenbad am Seerhein wird seit mehr als 20 Jahren regelmäßig für das Schul- und Vereinsschwimmen genutzt. Es war und ist ein zentraler Bestandteil der Schwimmausbildung in Konstanz und eine wichtige Einrichtung zur Förderung der Schwimmsicherheit bei Kindern und Jugendlichen.“
Nach dem Ertrinken des Zweitklässlers habe die Stephansschule darum gebeten, ihren Schwimmunterricht künftig im Schwaketenbad abhalten zu dürfen. Diesem Wunsch sei entsprochen worden, so Meser.