Ein Mensch, egal ob Radfahrer oder Fußgänger, ist für sein Tun selbst verantwortlich. Doch manche Fehlentscheidungen können fatale Folgen nach sich ziehen. So leider auch die des 34-jährigen Radlers, der am Dienstag, 25. Juli, die herabgelassenen Halbschranken am Bahnhof Petershausen am Bahnübergang Schneckenburgstraße missachtete. Ein herannahender Zug erfasste den jungen Mann. Er erlag noch vor Ort seinen Verletzungen.
Im September 2022 ignorierte ein Paar die geschlossene Schranke beim Bahnhof Wollmatingen, obwohl ein Seehas nahte. Dem Zugführer gelang es, durch eine Vollbremsung Schlimmeres zu verhindern. Die beiden 67-Jährigen wurden wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr angezeigt. Wie diese Fälle zeigen übertreten Menschen immer wieder geschlossene Bahnüberwege und nehmen damit bewusst ein Risiko in Kauf. Wie viele es wirklich pro Tag sind, weiß wohl niemand.
Die Polizei erfasst allerdings so manchen Verstoß an den Bahnübergängen und meldet sie der Stadtverwaltung. Auf SÜDKURIER-Nachfrage gibt das Bürgeramt die entsprechenden Daten heraus. Es wird klar: Vor allem an einem Ort kommt es häufig zu verbotenen Übertritten – und das vor allem von einer Art der Verkehrsteilnehmer.
Besonders ein Übergang ist betroffen
So werden die meisten Verstöße am Bahnübergang Petershauser Straße/Jahnstraße, also der Fahrradstraße, erfasst – und das mit großem Abstand. Diesen Bahnübergang queren vermutlich am Tag auch die meisten Menschen, dennoch sind die Unterschiede bemerkenswert. Im Jahr 2023 gab es laut Angaben der Verwaltung bereits 28 Verstöße an Bahnübergängen in Konstanz. Entweder bei gelber oder roter Ampel, oder bei sich senkender beziehungsweise bereits geschlossener Schranke.
20 Verstöße wurden dabei am Überweg Petershauser Straße/Jahnstraße erfasst, sechs wiederum an der Hafenstraße beim Konzil. Die allermeisten Übertritte geschehen übrigens bei rotem oder gelben Lichtzeichen, die wenigsten bei sinkender oder geschlossener Schranke. 2022 wurden lediglich zehn Verstöße geahndet, nur zwei davon am Überweg östlich des Petershauser Bahnhofs. Im Jahr 2021 hatte die Polizei 45 Fälle registriert, 40 davon allein an der Fahrradstraße.
Hauptsächlich Radler verstoßen gegen die Wartepflicht
Spannend ist auch der Anteil der Verkehrssünder, die sich dabei mit dem Fahrrad fortbewegen. 2021 waren 32 der 45 Sünder mit dem Drahtesel unterwegs. 2022 wurden von den zehn Verstößen sieben mit dem Rad begangen und in diesem Jahr sind es bei 28 Verstößen 23 Radler. Natürlich ist das an der Fahrradstraße naheliegend, das Verhältnis betrifft aber das ganze Stadtgebiet. Auch bemerkenswert: Auf Platz zwei sind nicht etwa Verstöße von Fußgängern, denn deutlich mehr werden von Kraftfahrzeugführern begangen.
Geahndet wird dies alles übrigens mit saftigen Strafen. Laut der Stadtverwaltung kann ein Verstoß gegen die Wartepflicht an Bahnhöfen bei geschlossenen Schranken für einen Kraftfahrzeugfahrer bis zu 700 Euro Bußgeld zur Folge haben, obendrauf drohen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für drei Monate. Radfahrer und Fußgänger müssen mit einem Bußgeld von bis zu 350 Euro und einem Punkt rechnen.
Missachtet ein Kraftfahrzeugfahrer das gelbe oder rote Blinklicht, muss er mit einem Bußgeldbescheid von 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Ein Radler muss dagegen mit bis 120 Euro und zwei Punkten rechnen, Fußgänger müssen lediglich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro entrichten.