Mit dem Alter kommt die Weisheit – oder vielleicht doch nicht? Beamte des Polizeireviers Konstanz haben da ihre Zweifel. Sie haben Freitagnacht, 31. Januar, einen unbelehrbaren 50-jährigen Radfahrer aus dem Verkehr gezogen, dem sie nur wenige Minuten zuvor die Fahrt auf seinem Rad untersagt hatten. Denn der Mann hatte ein bisschen zu tief ins Glas geschaut.
Laut einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Konstanz wurden die Beamten am Freitagabend zu einem Lokal in der Mainaustraße gerufen. Ein Mitarbeiter habe dem 50-jährigen Radler den Zugang zum Lokal verwehrt, weil dieser schon massiv alkoholisiert gewesen sei.
„Im Rahmen der Kontrolle untersagten die Polizisten dem Mann, der ein Fahrrad dabei hatte, die Fahrt. Davon offensichtlich unbeeindruckt erwischten sie den 50-Jährigen wenige Minuten später Schlangenlinien fahrend in der Conrad-Gröber-Straße“, heißt es in der Pressemitteilung. Sämtliche Anhaltesignale habe der Radler ignoriert und stattdessen versucht zu flüchten – was ihm aber schlussendlich nicht gelang.
Maximal 1,6 Promille auf dem Rad ist erlaubt
Laut Polizei zeigte ein Alkoholtest, dass der Mann einen Promillewert von über 2,4 Promille hatte, er musste eine Blutprobe im Krankenhaus abgeben. Sein Fahrrad schlossen die Beamten an einem Pfosten an und „den Schlüssel des Schlosses behielten sie bis zum Folgetag ein.“
Wer mit einem Promillewert von 1,6 auf dem Rad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Den 50-Jährigen erwartet daher nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Des Weiteren muss er mit einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro rechnen und es werden zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht – im Volksmund bekannt unter Idiotentest. Sollte der Radfahrer oder -fahrerin bei der MPU durchfallen, droht ihm oder ihr der Entzug der Fahrerlaubnis.