„Wenig einsichtig verhielten sich vergangenen Sonntag, 28. August, ein betrunkener Bootsführer und seine Begleiterin.“ So harmlos beginnt die Pressemitteilung der Konstanzer Polizei. Doch dann überschlagen sich die Ereignisse mehr und mehr.

Nach Angaben der Beamten war der Wasserschutzpolizei Überlingen bei einer Sportbootkontrolle auf dem Bodensee unweit der Insel Mainau aufgefallen, dass der Bootsführer beim Sprechen lallte, stark wankte und nach Alkohol roch. Doch damit nicht genug, die beiden Bootsinsassen hätten erst gar nicht daran gedacht, an der Kontrolle mitzuwirken, und wollten ihre Fahrt einfach fortsetzen.

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Sie hätten sich der Polizeistreife gegenüber aggressiv und aufgebracht verhalten. Das Unverständnis über die Kontrolle und die geäußerten Beleidigungen wären so heftig gewesen, dass sich die Streife wohl gezwungen fühlte, Verstärkung von der Wasserschutzpolizei Konstanz anzufordern.

Polizistin wird angegriffen und verletzt

Während der Kontrolle habe dann die Begleiterin des Bootsführers unvermittelt eine Beamtin angriffen, sie dabei an der Hand verletzt und sie auch gegen das Schienbein getreten. Deshalb wurden die beiden Bootsinsassen in den Hafen Staad gebracht, um die Kontrolle nun endlich abzuschließen.

Die Anwesenheit von Bekannten am Hafen hätten die beiden Störenfriede nun wiederum genutzt, um lautstark zu behaupten, dass die Beamten ohne Grund eingeschritten und gewalttätig gegen sie vorgegangen seien. Dies führte nach Angaben der Polizei dazu, dass sich auch die Bekannten einmischten, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.

Blick auf den Hafen von Staad (rechts im Bild).
Blick auf den Hafen von Staad (rechts im Bild). | Bild: Lukas Ondreka | SK-Archiv

Durch die Staatsanwaltschaft Konstanz wurde schließlich die Blutentnahme bei dem betrunkenen Bootsführer angeordnet. Hierfür sollte er in einen Streifenwagen einsteigen und zu einem Arzt gefahren werden. Dagegen habe er sich körperlich massiv gewehrt und die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten erneut beleidigt.

Gegen beide Bootsinsassen wird nun nach Polizeiangaben wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ermittelt. Der Bootsführer wird überdies wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr angezeigt, weil er deutlich über 1,8 Promille Alkohol im Blut hatte.

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Auch der Führerschein könnte nun weg sein

Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass das Führen von Schiffen und Booten mit und ohne Patent unter Alkoholeinfluss erhebliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Die Polizei führt auch regelmäßig Kontrollen auf dem Wasser durch. Denn ein alkoholisierter Bootsführer stellt die gleiche Gefahr dar wie ein betrunkener Autofahrer.

Sowohl das Schifffahrtsamt als auch die Führerscheinstelle werden über solche Sachverhalte informiert und prüfen daraufhin die Geeignetheit als Boots- und Kraftfahrzeugführer. Es ist also bei derartigen Sachverhalten durchaus möglich, auch den Führerschein aufgrund von Ungeeignetheit zu verlieren. „Ein Verhalten wie oben beschrieben dürfte die Frage nach einer etwaigen charakterlichen Ungeeignetheit ziemlich schnell beantworten“, heißt es in der Mitteilung des Polizeipräsidiums abschließend.

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