Es ist kein Geheimnis: In Konstanz herrscht Wohnungsnot. Etwas Entspannung könnten vielleicht die vielen Ferienwohnungen bringen, die es nie auf den freien Immobilienmarkt schaffen, weil sie schwarz an Touristen vermietet werden.

Wie eine Recherche des SÜDKURIER ergeben hat, sind nur 344 Ferienunterkünfte offiziell bei der Stadt gemeldet. Auf den einschlägigen Online-Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking.com oder Hometogo gibt es aber bis zu 1000 Angebote. Eine deutliche Diskrepanz, die auch der Stadt Konstanz sauer aufstößt.

Auf Airbnb werden 1000 Unterkünfte in Konstanz angeboten.
Auf Airbnb werden 1000 Unterkünfte in Konstanz angeboten. | Bild: Screenshot Airbnb/Hometogo

Seit über einem Jahr gibt es nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass die Online-Plattformen dazu verpflichtet, Kommunen und Steuerbehörden Auskunft über ihre Inserenten zu geben. Zudem gibt es eine Satzung der Stadt Konstanz, die eine Zweckentfremdung von Wohnraum verbietet. Darunter fällt eben auch, wer seine Wohnung für mehr als zehn Wochen im Jahr an Touristen vermietet. Wer es doch tut, muss sich eine Registrierungsnummer bei der Stadt holen oder aber mit einem hohen Bußgeld bis zu 100.000 Euro pro Wohnung rechnen.

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Vermittlungsplattformen schweigen

Um den Schwarzmarkt bei den Ferienunterkünften einzudämmen, hat die Stadtverwaltung daher bei Boooking.com im Juni aufgrund der neuen Rechtslage nach den Daten der Anbieter von privaten Ferienunterkünften angefragt. Doch das Unternehmen weigert sich, Auskunft zu geben. „Mit Schreiben vom 14. Juli 2023 hat Booking.com die Herausgabe von Daten abgelehnt. Das heißt weiterhin erfolgt keine Datenherausgabe durch den Dienstanbieter – eine Auseinandersetzung hierüber ist anhängig“, schreibt Anja Fuchs, Pressesprecherin der Stadt Konstanz. Was heißt das im Klartext? Die Stadt wird rechtliche Schritte gegen Booking.com einleiten – das bestätigt die Stadt auf SÜDKURIER-Nachfrage. Auch bei anderen Portalen wie Airbnb werde man die Daten anfordern.

„Mit Schreiben vom 14. Juli 2023 hat Booking.com die Herausgabe von Daten abgelehnt“, sagt Anja Fuchs, Leiterin des ...
„Mit Schreiben vom 14. Juli 2023 hat Booking.com die Herausgabe von Daten abgelehnt“, sagt Anja Fuchs, Leiterin des Pressereferats der Stadt Konstanz. | Bild: Scherrer, Aurelia

Konstanz ist nicht die einzige Stadt, die gegen eine Mauer des Schweigens bei den Online-Vermittlungsplattformen stößt. Die Stadt München hat bereits gegen Airbnb auf Herausgabe der Daten geklagt. Bisher ohne Erfolg.

Das Problem ist, dass diese Unternehmen oft ihren Sitz im Ausland haben. Airbnb hat zum Beispiel seinen europäischen Sitz in Dublin, Booking.com in Amsterdam. Die Auskunftspflicht ist eigentlich nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Aber, so das Urteil des EuGH, das Steuerwesen sei ausdrücklich davon ausgenommen.