Ans Toben ist hier nicht zu denken. Wenn sich der dreijährige Liam und siebenjährige Gino ein wenig bewegen wollen, müssen sie schon die Wohnung im dritten Stock am Sankt-Stephans-Platz verlassen. Besuch von Freunden haben sie selten. Dafür ist zu wenig Platz.

„Wohnen? Hausen trifft es besser“

Seit Januar wohnt die fünfköpfige Familie in der Ein-Zimmer-Wohnung. „Ich finde: Hausen trifft es besser“, sagt Dean Dangel. Streng genommen sind es ja 1,5 Zimmer. Denn der rund 20 Quadratmeter große Wohn- und Essraum verfügt noch über eine kleine Erweiterung im hinteren Bereich, in der ein Hochbett steht. „Hier schlafen die beiden Großen“, erzählt Sara Hartmann. „Ich teile mir mit meinem Verlobten und dem Baby die Couch.“

Sara Hartmann mit Jayden. Im Hintergrund Gino und Liam.
Sara Hartmann mit Jayden. Im Hintergrund Gino und Liam. | Bild: Schuler, Andreas

Geht es nach den Wünschen der Eltern, soll sich die Situation so schnell wie möglich ändern. „Das ist doch kein Zustand“, sagt Dean Dangel. „Die Jungs brauchen ihre eigenen Zimmer. So darf doch kein Kind in Deutschland aufwachsen.“

Rechts die abgetrennte Ecke mit Hochbett, die offiziell als halbes Zimmer gilt. Links die Küche.
Rechts die abgetrennte Ecke mit Hochbett, die offiziell als halbes Zimmer gilt. Links die Küche. | Bild: Schuler, Andreas

Markus Schubert, Leiter Soziale Dienste bei der Stadt Konstanz, stimmt dem grundsätzlich zu: „Die Wohnsituation stellt natürlich prekäre Rahmenbedingungen dar, die insbesondere für die Kinder nicht förderlich sind.“

Markus Schubert
Markus Schubert | Bild: Schuler, Andreas

Laut eigenen Aussagen hat sich die Familie auf zahlreiche Wohnungen in der gesamten Region beworben – bisher erfolglos. „Es ist immer die gleiche Leier“, berichten die Eltern. „Wir kennen schon jede Antwort: Schon vergeben, Kinder unerwünscht, Eigenbedarf.“

17 Wohnungen in einem Monaten besichtigt – 17 Absagen erhalten

Im Sommer haben sie in einem Monat mal 17 Wohnungen besichtigt. Die letzte Absage gab‘s am vergangenen Wochenende. Dean Dangel verdient nach eigenen Angaben als Monteur in der Schweiz über 3500 Franken netto. Sie können sich selbst nicht erklären, warum sie immer wieder abgelehnt werden.

Sara Hartmann.
Sara Hartmann. | Bild: Schuler, Andreas

Nach eigener Aussage haben sie alle erdenklichen Einrichtungen kontaktiert und waren auf allen Kanälen auf der Suche: städtische Wohnbaugesellschaft, Sozialamt, Kirche, Frauen helfen Frauen, Caritas, Jugendamt, Immobilienhändler, Online-Kleinanzeigen, Tageszeitung, privater Wohnungsmarkt. „Nirgendwo hat es bisher geklappt“, sagen die frustrierten Eltern.

Dean Dangel.
Dean Dangel. | Bild: Schuler, Andreas

Der 29-Jährige Dean Dangel träumt von einem Neuanfang. Das hat etwas mit seiner Vergangenheit zu tun. „Ich habe viel Blödsinn gemacht“, erzählt er. „Raub, gefährliche Körperverletzung – den ganzen Mist. Doch damit habe ich abgeschlossen.“

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Wie zum Beweis zeigt er auf ein verblasstes Tattoo auf seinem Gesicht. „Ich lasse mir das Zeugs entfernen, nur den Namen meines Sohnes lasse ich stehen. Das sind Sünden meines Lebens.“

Der Schriftzug Liam soll bleiben, die anderen Tattoos möchte sich Dean entfernen lassen.
Der Schriftzug Liam soll bleiben, die anderen Tattoos möchte sich Dean entfernen lassen. | Bild: Schuler, Andreas

Auch wenn seine Verlobte nicht gerne darüber spricht – er selbst geht offen und ehrlich damit um. „Es bringt ja nichts, das zu verschweigen. Viele wissen, was ich angestellt habe“, sagt er. „Wenn ich es verschweige und es kommt hinterher raus, wäre das nicht gut.“ Erst im Oktober 2019 endete sein jüngster Aufenthalt in einer Haftanstalt.

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Irgendwann hat sich die Familie an die Stadt gewandt. Sara Hartmann und ihre beiden großen Söhne wurden Plätze in Obdachlosenunterkünften angeboten – das war vor der dritten Schwangerschaft und ihr Mann war in Haft. „Das wollte ich aber nicht“, erinnert sie sich. „Das ist doch kein Platz für kleine Kinder.“

Der siebenjährige Gino.
Der siebenjährige Gino. | Bild: Schuler, Andreas
Der dreijährige Liam.
Der dreijährige Liam. | Bild: Schuler, Andreas
Jayden, acht neun Wochen alt.
Jayden, acht neun Wochen alt. | Bild: Schuler, Andreas

Also zog sie mit den Kindern zur Mutter. Das sei aber auch nicht gut gegangen, auf Dauer war der Platz zu eng. Schließlich fand sie die Wohnung am Sankt-Stephans-Platz. Zuletzt bot die Stadt der Familie eine Vier-Zimmer-Wohnung im Paradies an. „Der Zustand war jedoch fürchterlich“, so Dean Dangel.

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Markus Schubert von den Sozialen Diensten bestätigt, dass die Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Zustand ist. „Doch dies wurde bei der Besichtigung erörtert. Leider hat die Familie sofort signalisiert hat, dass die Wohnung nicht in Frage kommt.“

Verwunderung über das Auftreten der Familie

Er bedaure sehr, dass es zu keiner Einigung kam, „wir sind aber offen gesagt gleichzeitig auch sehr verwundert über das Auftreten und die Reaktion der Familie. Vor allem vor dem Hintergrund der in diesem Fall besonders gravierenden Hemmnissen für eine Vermittlung auf dem ersten Wohnungsmarkt“.

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Solche Vermittlungshemmnissen können laut Markus Schubert grundsätzlich Überschuldung, negative Schufa-Auskunft oder Einträge im Führungszeugnis sein. Die Stadt sei unabhängig davon natürlich weiterhin bereit, die Familie zu unterstützen. Die Fachstelle für Wohnungsangelegenheiten im Sozial- und Jugendamt stehe den Betroffenen weiterhin offen.

„Sofern die aktuelle Situation nicht mehr tragfähig ist, ist das Bürgeramt für eine Notversorgung im Sinne der Verhinderung von Obdachlosigkeit verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zu machen. Dabei greifen jedoch gesetzliche Mindest-Standards“, sagt Markus Schubert.

Dean Dangels linke Hand. „Die Tattoos sind ein Teil meiner Vergangenheit. Die hier bleiben“, sagt er.
Dean Dangels linke Hand. „Die Tattoos sind ein Teil meiner Vergangenheit. Die hier bleiben“, sagt er. | Bild: Schuler, Andreas

Was das bedeutet, erläutert Bettina Parschat, Abteilungsleiterin Öffentliche Sicherheit und Gewerbe: „Die Mindeststandards an eine ordnungsrechtliche Unterbringung haben sich im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung ständig weiterentwickelt und lassen sich verkürzt auf einen Nenner bringen.“

Schutz vor den Unbilden des Wetters

Eine Notunterkunft müsse Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für einfachste Lebensbedürfnisse lassen, dazu gehören: Schlafgelegenheit (Bett; kann auch in einem Mehrbettzimmer sein), Beheizbarkeit/ Strom, WC, Waschgelegenheit, Einfachste Kochgelegenheit, Mindestwohnfläche zehn Quadratmeter pro Person. Das können Obdachlosunterkünfte sein – aber auch von der Stadt angemietete Wohnungen oder Häuser zur Zwischennutzung.

Bild 11: Fünf Köpfe, ein Zimmer, 35 Quadratmeter: Eine junge Konstanzer Familie setzt einen Hilferuf ab
Bild: Scherrer, Aurelia
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