Wohl bereits über 2000 Unterschriften zählen zwei Petitionen, die sich gegen die testweise eingeführte Einbahnregelung in der Konstanzer Eichhornstraße richten und über die der SÜDKURIER bereits berichtet hat. 1758 Personen unterstützen inzwischen (Stand 2. September) auf der Internetplattform www.change.org die Petition von Kilian Kraus, der in der Eichhornstraße eine Wohnung besitzt.

Und auch der Pächter des Café-Restaurants Hörnle, Ibrahim Yildirim, sammelt weiterhin Unterschriften gegen die neue Verkehrsführung. Bis 18. August waren bereits rund 400 zusammengekommen, wie er dem SÜDKURIER damals sagte. Wie viele es aktuell sind, habe er noch nicht gezählt. Doch können diese vielen Unterschriften etwas bewirken? Vor allem, da die Stadt Konstanz ja bereits das Instrument der Bürgerbeteiligung kennt?

Sind Petitionen auf kommunaler Ebene überhaupt vorgesehen?

Wer auf der Internetseite der Stadt Konstanz nach dem Stichwort „Petition“ sucht, findet weder eine Anlaufstelle noch Angaben dazu, ob und wie Petitionen bei der Stadtverwaltung oder dem Gemeinderat eingereicht werden können.

Und bei der Kurzrecherche über gängige Internetsuchmaschinen stößt man einzig auf Informationen zum Petitionsrecht auf Landesebene. Oder einen auf das Jahr 2006 datierten Sachstandsbericht des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Petitionsrecht auf kommunaler Ebene. Darin heißt es, die Möglichkeit, „Petitionen unmittelbar an Stellen der kommunalen Selbstverwaltung zu richten, ist in acht der 16 Bundesländer vorgesehen“ – Baden-Württemberg zählt laut damaligem Bericht nicht dazu.

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Auf SÜDKURIER-Nachfrage erklärt die Konstanzer Stadtverwaltung jedoch, das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Urteil von Mai 2020 klargestellt, „dass das verfassungsrechtlich vorgesehene Petitionsrecht auch auf kommunaler Ebene Anwendung finden kann“, wie Pressesprecher Walter Rügert schreibt. Und auf die explizite Frage, ob Bürger mittels Petitionen Einfluss nehmen können, heißt es vonseiten der Stadt weiter: „Auch Petitionen können Folgen haben.“

An wen müssen Bürger Petitionen richten, und bis wann können sie diese einreichen?

Damit eine Petition auf die Tagesordnung des Gemeinderats beziehungsweise eines zuständigen Ausschusses gesetzt wird, müsse die Petition „in die Verbandskompetenz der Stadt Konstanz“ fallen, heißt es auf SÜDKURIER-Anfrage aus der Stadtverwaltung. Das scheint bei der Einbahnregelung in der Eichhornstraße der Fall zu sein. Zumindest lässt sich so die Antwort von Walter Rügert interpretieren: „Im Rahmen der Verbandskompetenz hat der Gemeinderat eine Befassungskompetenz.“ Das Gremium könne dann eine unverbindliche Empfehlung an die zuständige Stelle abgeben.

Sorgen für Ärger rund um das Konstanzer Hörnle: Schilder wie dieses, die auf die seit Anfang Juli geltende Einbahnregelung in der ...
Sorgen für Ärger rund um das Konstanzer Hörnle: Schilder wie dieses, die auf die seit Anfang Juli geltende Einbahnregelung in der Eichhornstraße hinweisen. (Aufnahme vom 18. August 2021) | Bild: Marcel Jud/SK-Archiv

Und bis wann müssen die Unterschriften gegen die Einbahnregelung in der Eichhornstraße beim Gemeinderat eingereicht werden? Bei der Geschäftsstelle des Gemeinderats müssten solche Anliegen in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag, an dem das Thema behandelt wird, vorliegen, erklärt Pressesprecher Rügert. Das nächste Mal besprochen werde die neue Verkehrsführung im Technischen und Umweltausschuss (TUA) des Rats am 19. Oktober. Der TUA werde dann über die Fortführung oder den Abbruch der Testphase beschließen.

Und was ist mit dem Instrument Bürgerbeteiligung?

Konstanzer können für alle in der sogenannten Vorhabenliste aufgeführten Projekte und Planungen der Stadt eine Bürgerbeteiligung anregen – sofern die Verwaltung eine Beteiligung nicht bereits von sich aus vorgesehen hat. Möglich ist das entweder durch die direkte Ansprache eines Gemeinderats oder eine Unterschriftensammlung.

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Geht es um ein Vorhaben in einem Stadt- oder Ortsteil, braucht es mindestens 200 Unterschriften von im Stadt- oder Ortsteil wohnenden Bürgern, bei Projekten, die ganz Konstanz betreffen, 800 von Personen mit Erstwohnsitz in der Stadt. Kommen genug Unterschriften zusammen, entscheidet der Gemeinderat über die Durchführung der Bürgerbeteiligung.

In die Vorhabenliste werden laut Verwaltung in Absprache mit den Fachämtern dauerhafte oder längerfristige Projekte/Planungen aufgenommen. Da zur Einbahnregelung in der Eichhornstraße jedoch erst einmal eine Testphase läuft, ist diese neue Verkehrsführung in der Liste nicht aufgeführt. Allerdings – so steht es in den Leitlinien zur Konstanzer Bürgerbeteiligung – können Bürger „vorschlagen, dass Planungen in der Stadt Konstanz als Vorhaben auf die Vorhabenliste aufgenommen werden.“ Dazu müssten sie sich an die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung wenden, wie Stadtpressesprecher Walter Rügert erklärt.

Rügert weist aber zugleich darauf hin, dass trotz Testphase durch das zuständige Fachamt „zur Einbahnregelung Eichhornstraße frühzeitig eine Beteiligung der Bürgerschaft geplant und durchgeführt“ worden sei. Unter anderem habe es eine öffentliche Online-Informationsveranstaltung sowie eine Postwurfsendung an die Haushalte und Betriebe in der Eichhornstraße gegeben.