Eigentlich will Polizeihauptkommissar Franz Link vom Referat Prävention einfach nur demonstrieren, welche Regeln im Kreisverkehr an der Riedstraße gelten. Zur Vorführfahrt kommt es zunächst nicht, denn Link ist damit beschäftigt, Fahrradfahrer darauf hinweisen, dass man nicht gegen die Fahrtrichtung fahren darf. Einem ruft er sogar nach. Doch dieser registriert den Zuruf zunächst nicht – denn er trägt große Kopfhörer. Doch Franz Link erreicht ihn noch und führt mit ihm ein klärendes Gespräch.

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Der Polizeihauptkommissar macht dies nicht, um Radler zu gängeln, sondern zu deren eigener Sicherheit. „Im Jahr 2022 gab es in Baden-Württemberg erstmals eine höhere Zahl an getöteten Rad- und Pedelec-Fahrern als an Motorradfahrern. Im Präsidiumsgebiet (Anm. d. Red.: Schwarzwald-Baar-Kreis und die Landkreise Konstanz, Tuttlingen, Rottweil) waren es 13 tödlich verunfallte Personen“, erklärt Franz Link. „Nicht angepasste Geschwindigkeit und Missachtung des Rechtsfahrgebots waren häufig mit die Unfallursache. Und fünf der dreizehn hatten keinen Fahrradhelm zum Unfallzeitpunkt genutzt.“

Die Polizei bietet über die örtlichen Kreisverkehrswachten in den vier Landkreisen Pedelec-Kurse an. Ein wichtiges Thema, denn aufgrund der Zweiräder mit Elektromotor steige die Geschwindigkeit und damit das Risiko des Verunglückens. Darüber hinaus tun sich Fußgänger und Autofahrer zunehmend schwer, die Geschwindigkeit von Radlern einzuschätzen. Jetzt rückt Franz Link einmal die Regeln im Kreisverkehr in den Fokus, denn viele sind sich unsicher, welche Regeln gelten, zumal es unterschiedliche Kreisverkehre gibt.

Riedstraßenkreisel: Hier haben Radler Vorfahrt

Wer in der Nähe des Riedstraßenkreisels arbeitet, weiß, wie häufig es hier zu gefährlichen Situationen kommt. „Jeder ist aufgerufen, defensiv zu fahren“, mahnt Franz Link. Er stellt generell klar: Fahrradfahrer dürfen an Kreisverkehren nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren. Der Fahrradweg wird entlang des Riedstraßenkreisels geführt und ist zusätzlich rot markiert. Das Verkehrsschild „Vorfahrt gewähren“ steht für die in den Kreisverkehr einfahrenden Autos noch vor dem Radweg am Kreisel und das bedeutet: Im Kreisel Riedstraße haben die Radler Vorfahrt und der ausfahrende Verkehr ist wartepflichtig.

Im Riedstraßenkreisel sind die Radfahrer bevorrechtigt. Beim Ausfahren aus dem Kreisel müssen Autofahrer den Radfahrern die Vorfahrt ...
Im Riedstraßenkreisel sind die Radfahrer bevorrechtigt. Beim Ausfahren aus dem Kreisel müssen Autofahrer den Radfahrern die Vorfahrt gewähren. Aber Achtung: Das gilt nicht für die Fußgänger, denn das „Vorfahrt gewähren“-Schild wurde nach der Fußgängerfurt aufgebaut. | Bild: Aurelia Scherrer

„Auch wenn die Radfahrer Vorrang haben, sollten sie nicht blindlings darauf vertrauen, sondern sich defensiv verhalten und Blickkontakt zu den Autofahrern suchen“, empfiehlt Franz Link dringlich. Der Grund: Der tote Winkel beim Auto. Der Radler mit seiner schmalen Silhouette verschwinde hinter der A-Säule eines Fahrzeugs, bei einem Lastwagen ist der tote Winkel noch gravierender.

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Beim Riedstraßenkreisel sind Fußgänger gegenüber einfahrenden Autos allerdings nicht bevorrechtigt, denn das Vorfahrtsschild steht hinter der Fußgängerfurt. Das heißt: Die Fußgänger müssen warten und Autos den Vorrang geben.

Oberlohnkreisel: Auch hier haben Radler Vorrang

Das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ steht hier für den in den Kreisverkehr einfahrenden Autofahrer vor dem querenden Radweg. Davor befindet sich eine Querungshilfe für Fußgänger. „Daraus ergibt sich für den Autofahrer eine Wartepflicht gegenüber dem Radfahrer, rechtlich nicht gegenüber dem querenden Fußgänger“, erläutert Franz Link. Beim aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Verkehr gelte – wie beim allgemeinen Abbiegevorgang – eine Wartepflicht gegenüber querenden Fußgängern und auf dem gekennzeichneten Radweg fahrenden Radlern.

Beim Oberlohnkreisel haben auch die Radler Vorrang. Die Autos, die aus dem Kreisel ausfahren wollen, müssen halten.
Beim Oberlohnkreisel haben auch die Radler Vorrang. Die Autos, die aus dem Kreisel ausfahren wollen, müssen halten. | Bild: Aurelia Scherrer

Vor der Insel Reichenau: Hier haben Autos Vorfahrt

Der Kreisverkehr auf dem Reichenauer Festland vor dem Inseldamm liegt außerorts. „Hier haben Radfahrer und Fußgänger Wartepflicht. Das nehmen Radfahrer nicht wirklich wahr, obwohl dort „Vorfahrt gewähren“-Schilder stehen“, berichtet Franz Link aus eigener Erfahrung. Doch nicht nur die Beschilderung sei eindeutig; zusätzlich ist eine Haltelinie auf dem Fahrradweg angebracht.

Und wie ist das mit dem Kreisverkehr auf dem Festland vor dem Reichenauer Inseldamm? Hier müssen Radfahrer und Fußgänger warten, denn ...
Und wie ist das mit dem Kreisverkehr auf dem Festland vor dem Reichenauer Inseldamm? Hier müssen Radfahrer und Fußgänger warten, denn hier haben die Autos Vorrang. Das signalisieren nicht nur die Schilder, sondern auch die Bodenmarkierungen. | Bild: Aurelia Scherrer

Man erkennt an den Beispielen in und um Konstanz: Kein Kreisverkehr ist wie der andere. Umso wichtiger ist es, sich über die jeweils geltenden Regeln zu informieren und sich an diese zu halten sowie Vorsicht und Rücksicht walten zu lassen. Und im Zweifel sollte man zurückstecken und dem schwächeren Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt einfach gewähren.