Mit der geänderten Stellplatzsatzung, die der Konstanzer Gemeinderat jetzt verabschiedet hat, will das politische Gremium die Mobilitätswende vorantreiben. Ob das wirklich gelingen wird, indem künftig bei Neubauten Autostellplätze zugunsten von Fahrradabstellplätzen gestrichen werden können, da sind sich jedoch nicht alle einig.

Das hat der Gemeinderat beschlossen

Gebäude mit Wohnungen dürfen nur gebaut werden, wenn ausreichend Stellplätze für Autos und Fahrräder zur Verfügung gestellt werden. Die geänderte Stellplatzsatzung der Stadt Konstanz konkretisiert nun die Anzahl der vorgeschriebenen Fahrradstellplätze: Pro 30 Quadratmeter Wohnfläche muss ein Fahrradabstellplatz hergestellt werden. Fünf bis zehn Prozent dieser notwendigen Fahrradstellplätze sind als Besucherstellplätze außerhalb abschließbarer Räumlichkeiten zu errichten, heißt es in der Satzung. Diese Regelung gilt allerdings nicht in den Konstanzer Ortsteilen Litzelstetten, Dingelsdorf und Dettingen-Wallhausen.

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Die Stellplatzsatzung der Stadt Konstanz gibt eine Möglichkeit, dass weniger Parkplätze für Autos nachgewiesen werden müssen. Stattdessen müssen zusätzliche Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Bis zu einem Viertel der vorgeschriebenen Parkplätze können durch Fahrradabstellplätze ersetzt werden, wobei statt einem Autoparkplatz vier Fahrradstellplätze zu realisieren sind.

Wenn ein Carsharing-Stellplatz dauerhaft zur Verfügung gestellt wird, kann auf bis zu zehn Autoparkplätze verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass der Immobilienbesitzer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft einen dauerhaften Vertrag mit einem Carsharing-Anbieter geschlossen hat.

Polizei befürchtet Parkchaos

Der Gemeinderat beschloss diese Änderung der Stellplatzsatzung, obgleich das Polizeipräsidium Konstanz in seiner verkehrspolizeilichen Stellungnahme zu einem anderen Schluss kam. „Beim bereits heute herrschenden Parkdruck in zahlreichen Wohngebieten kann ich aus polizeilicher Sicht die Vorgaben der Satzung nicht nachvollziehen“, heißt es hierin. Ohne eine Verstärkung des Gemeindevollzugsdienstes mit deutlicher Erhöhung des Kontrolldrucks befürchte die Polizei „ein größer werdendes Parkchaos, aber keine Abnahme an privaten Kfz“.

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Zudem mutmaßt die Polizei unter anderem auch, dass möglicherweise nicht bedacht worden sei, dass viele Studenten mit nicht auf sie zugelassenen Autos in Konstanz unterwegs seien. Die Polizei kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, was den Stellplatzschlüssel anbelangt: „Berücksichtigt man die aufgeführten Punkte, wird der durchschnittliche Ansatz von 0,9 je Wohneinheit eher durch 1,2 Kfz pro Wohneinheit ersetzt werden müssen.“ Insgesamt plädiert die Polizei für eine stufenweise Anpassung des Stellplatzschlüssels, und zwar: bis 30 Quadratmeter Wohnfläche 1 Auto-Stellplatz, bis 75 Quadratmeter 1,5 und bei mehr als 75 Quadratmeter Wohnfläche 2 Stellplätze.

Gemeinderat will es trotzdem anders

Vom Gemeinderat wurde die Satzungsänderung bei acht Gegenstimmen und einer Enthaltung trotzdem beschlossen, obwohl auch im Technischen und Umweltausschuss nicht alle ganz so begeistert von der neuen Regelung waren. Das „warum trotzdem“, brachte Gabriele Weiner (Junges Forum) auf den Punkt: „Uns geht es darum, dass so wenig wie möglich Parkplätze gebaut werden.“

Manfred Hölzl (CDU) befürchtet, dass damit „der Parkdruck vor die Tür geschoben wird“, zumal aufgrund der Handlungsprogramme Rad- und Fußverkehr bereits zunehmend Parkplätze entfielen. Außerdem bezweifelt er, dass die Carsharing-Regelung funktionieren werde.

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Auch Achim Schächtle (FDP) plädierte dafür, möglichst viele Parkplätze zu erhalten, um „die E-Mobilität voranzubringen“. Dies hänge schließlich auch von Stellplätzen mit Stromanschlüssen ab. Wenn private Parkplätze mit solchen Möglichkeiten entfielen, dann müssten die Leute an die Schnellladesäulen.