Als am sonst so friedlichen Ostermontag zahlreiche Elitepolizisten mit Helm und kugelsicherer Weste ein Haus in Konstanz stürmten, schreckte das viele Menschen auf. In den Morgenstunden des 17. April 2022 drang das Spezialeinsatzkommando (SEK) aus Göppingen in eine Wohnung im Stadtteil Fürstenberg ein, in der sich wohl eine Schusswaffe befand. Auch Kripobeamte aus Rottweil kamen zum Einsatz nach Konstanz.

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In dieser Wohnung war laut Anklage ein 19-Jähriger schwer misshandelt worden. Zuvor sollen ihn die Täter entführt haben. Und sie sollen ihn laut einer Mitteilung des Landgerichts „mithilfe von brutaler Gewalt und unter Einsatz von Waffen und gefährlichen Werkzeugen“ dazu gezwungen haben, ihnen 1000 Euro zu geben. In einem unbewachten Moment gelang es nach bisherigen Erkenntnissen dem verletzten 19-Jährigen jedoch, zu flüchten und bei einer Verwandten Hilfe zu suchen.

Berichte zu diesem Fall

Am Freitag beginnt der Prozess in Konstanz

Im September hat das Landgericht Konstanz fixiert, wann den sechs Angeklagten im Alter von 17 bis 22 Jahren, darunter zwei junge Frauen, der Prozess gemacht wird: Sie müssen sich ab Freitag, 25. November, wegen des Verdachts des erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerem bandenmäßigen und zum Teil bewaffneten Raub, besonders schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung sowie unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Weitere Verhandlungstage sind der 29. November und der 7. Dezember.

Außerdem müssen sich zwei der vier hauptangeklagten Männer auch wegen einer völlig ausgearteten Party in einer Hotelsuite in Radolfzell verantworten, die sie dort mit zehn weiteren Leuten am 5. Februar 2022 feierten. Als der Hotelbetreiber sie mit einem Begleiter aus dem Hotel verweisen wollte, wurden die beiden angegriffen und erlitten Platzwunden und Hämatome. Zudem wurde dem Hotelbetreiber das Handy geraubt.

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Die vier hauptangeklagten Männer sitzen seit der Tat in Untersuchungshaft und sollen aus den Gefängnissen in Konstanz, Villingen-Schwenningen, Waldshut-Tiengen und Ravensburg zu den drei Verhandlungsterminen im November und Dezember gebracht werden. Die Aufteilung auf vier Gefängnisse erfolgte, damit sich die Angeklagten nicht absprechen können. Die beiden angeklagten Frauen waren zunächst auf freiem Fuß.

Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.