Es ist eine Art Elf-Punkte-Programm: Der Dingelsdorfer Ortschaftsrat hat in seiner jüngsten Sitzung seine Wünsche, Ideen und Anregungen für das Neubaugebiet Steinrennen II vorgestellt. So wollen sie das Projekt vorantreiben. Der Baubeginn, so wurde deutlich, wird jedoch noch einige Jahre auf sich warten lassen. „Das ist für uns ein sehr wichtiges Thema“, betonte Ortsvorsteher Horst Böttinger-Thyssen (SLWD) während der Sitzung. Das Baugebiet habe bereits im vergangenen Wahlkampf eine große Rolle gespielt.

Allerdings ist das Thema nicht neu. Bereits im Jahr 2016 berichtete der SÜDKURIER, dass genug Eigentümer bereit seien, ihre Grundstücke an die Stadt zu verkaufen, damit das Projekt angegangen werden kann. Der damalige Ortsvorsteher Heiner Fuchs irrte sich allerdings. „Es wird wohl drei Jahre lang dauern, bis man dort bauen kann“, sagte er damals etwas zu optimistisch.

Denn das Bauvorhaben zieht sich. Vor gut zwei Jahren hatte sich das Amt für Stadtplanung und Umwelt (ASU) den Unmut der Ortschaftsräte zugezogen, die sich über die schleppende Entwicklung beschwerten. Immerhin konnte im vergangenen Jahr mit den sechs Bau-Entwürfen des Studiengangs Stadtplanung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen eine wichtige Etappe genommen werden. So seien die Arbeiten auf ein breites Interesse gestoßen, ist im Elf-Punkte-Programm zu lesen. Und weiter: „Wir sind um eine breite Zustimmung im Planungsprozess bemüht.“

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Das Neubaugebiet sei für die Dorfentwicklung wichtig, um für junge Familien attraktiv zu sein und um älteren Dingelsdorfern den Umzug in kleinere Wohnungen zu ermöglichen. Das Kinderhaus und die Grundschule würden so weiter nachgefragt werden, sind sich die Räte einig.

„Die Bebauung in zwei Bauabschnitten ist wichtig, um unsere bestehenden Einrichtungen nicht zu überlasten“, ist eine schon lang bestehende Forderung. Der zu einem späteren Zeitpunkt von Martin Grünmüller vom ASU geäußerte Satz „Ursprünglich sind zwei Bauabschnitte geplant. Ob es so wird oder nicht wird, muss man sehen“ ging jedoch in der Diskussion unter.

„Wir streben eine verkehrsberuhigte Struktur an“

Steinrennen II soll nach Vorstellung des Ortschaftsrats keine Einfamiliensiedlung werden, sondern eine Mischbebauung erhalten. „Wir unterstützen energiesparendes Bauen. Wir wollen eine Versorgung durch unser Nahwärmenetz prüfen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Für Teile des Neubaugebiets solle es eine Tiefgarage geben, vor allem für die Mehrfamilienhäuser.

Durch den verringerten Flächenverbrauch würde die Siedlung lebenswerter. „Wir streben eine verkehrsberuhigte Struktur an“, heißt es im Dokument weiter. „Es sollte ein Neubau von Räumlichkeiten zur Gesundheitsvorsorge mitgedacht werden. Ebenso sollten Flächen für einen Nahversorger möglich sein“, steht unter Punkt 10.

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Als Horst Böttinger-Thyssen den Hinweis, „Eine zeitnahe Umsetzung unseres Baugebietes Steinrennen II ermöglicht es der Stadt, brachliegendes Kapital zu aktivieren“, vorlas, entlockte er damit bei ASU-Chefin Marion Klose ein zustimmendes Nicken, wobei ihr ein Lacher entfuhr. Wie der Ortsvorsteher weiter ausführte, solle überlegt werden, ob nicht auf einen Spielplatz verzichtetet werden könne, schließlich seien großzügige Spielflächen im Gebiet Höllbarth vorhanden. Dort gibt es einen in jüngerer Zeit aufgewerteten Spielplatz und ein Mini-Fußballfeld.

Geplant ist, dass Ortschaftsrat und ASU im zweiten Halbjahr zusammen vergleichbare Neubaugebiete besichtigen, etwa in Radolfzell. „Dadurch werden unsere baulichen Vorstellungen konkretisiert“, erläuterte Horst Böttinger-Thyssen. Davon solle auch abhängig gemacht werden, welche Dachformen in dem Baugebiet zugelassen werden sollen.

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70 Prozent der Grundstücke gehören inzwischen der Stadt

Die Stadt Konstanz hat mittlerweile 70 Prozent der Grundstücksfläche von Steinrennen II erworben. Damit hat sie das Konstanzer Grunderwerbsmodell übererfüllt. Dieses schreibt vor, dass die Stadt mindestens 60 Prozent kauft, bevor sie ein neues Baugebiet ausweist. Laut Martin Grünmüller vom ASU könne somit in die Planung eingestiegen werden. „Es geht auch um den Radweg, der daran entlangläuft“, merkte er an.

Dieser ist allerdings vorerst auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben worden, wie die Räte jüngst zu ihrem Leidwesen vernehmen mussten. An der Anzahl der geplanten Wohneinheiten, derzeit sind es 80, könne sich noch etwas tun. „Man sieht an den Arbeiten der Studierenden, dass da Luft nach oben ist“, betonte Grünmüller. Gebaut werden dürfe in „bis zu drei Geschossen, aber nicht arg viel mehr“.

ASU-Chefin Marion Klose erklärt im Dingelsdorfer Ortschaftsrat: „Es gibt in Konstanz keinen Bebauungsplan, der nicht vor Gericht geht.“
ASU-Chefin Marion Klose erklärt im Dingelsdorfer Ortschaftsrat: „Es gibt in Konstanz keinen Bebauungsplan, der nicht vor Gericht geht.“ | Bild: Hanser, Oliver | SK-Archiv

„Es wurde schon vieles aufgegriffen“, lobte Marion Klose die Stellungnahme der Ortschaftsräte. Sie sprach von einem „dörflichen, verdichteten Bauen“ und versprach, „dass es eine geschickte Erschließung geben soll“. Weiter sagte sie: „Wichtig ist, dass wir im Gespräch bleiben. Wir haben den Weg gemeinsam beschritten und sollten ihn weiter gemeinsam gehen.“

Und wann wird im Neubaugebiet dann endlich gebaut?

Die wohl wichtigste Frage stellte Britta Schädler: „Was kann man den Leuten hinsichtlich des Zeitplans sagen?“ Die ASU-Chefin gab sich zurückhaltend: „Das ist heute nicht bezifferbar. Wir sind zum Beispiel mit Wollmatingen länger unterwegs als geplant“, nannte sie ein Beispiel. So müssten auch ständig neue Regelungen berücksichtigt werden.

Sie deutete an, dass im kommenden Jahr begonnen werden könne. Für die Planungen brauche es ein Jahr Vorbereitung. Dann müsse mit Rechtsverfahren von anderthalb Jahren gerechnet werden. „Es gibt in Konstanz keinen Bebauungsplan, der nicht vor Gericht geht“, erklärte Klose. „Baubeginn in etwa vier bis fünf Jahren“, mutmaßte sie.

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Ein Zuhörer wollte wissen, wie es mit dem Bebauen der Privatgrundstücke bestellt sei. Laut Grünmüller gebe es keine Bauverpflichtung. Seine Vorgesetzte habe versprochen, dass sie dies mit dem Liegenschaftsamt besprechen wolle. Ein Blick in das Baugesetzbuch zeigt, dass in Paragraf 176 ein Baugebot vorgesehen ist. Dieses ist allerdings mit allerlei Wenns und Abers verbunden.