Strafzettel an der Windschutzscheibe? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bald passé. Der Gemeindevollzugsdienst muss wohl bald nicht mehr zu Fuß kontrollieren, ob Parkscheine gelöst oder Autos in Verbotszonen stehen. Das kann künftig bequem mit Scan-Autos, die mit Videosystemen ausgestattet sind, auf digitale Art und Weise erfolgen.

Das Landesmobilitätsgesetz, das am 29. März 2025 in Kraft trat, hat hierfür die Grundlage geschaffen. Noch vor dessen Einführung wollte die Konstanzer Gemeinderats-Fraktion FGL&Grüne von der Verwaltung Näheres zur Realisierung wissen. Die Verwaltung hat dem Technischen und Umweltausschuss am 3. April sogar schon einen Stufenplan vorgelegt.

Effizientere Kontrolle und damit mehr Knöllchen

FGL&Grüne versprechen sich einiges von der Einführung. In ihrem Prüfantrag heißt es: „Die Realisierung in der in §13 des Gesetzentwurfs beschriebenen digitalen Parkraumkontrolle mittels eines Scan-Fahrzeug verspricht eine Steigerung der erfassten Fahrzeuge um den Faktor 20 gegenüber der aktuell praktizierten Parkraumkontrolle.“

Damit könnte die Stadt möglicherweise ihren desolaten Haushalt mit einem Mehr an Strafzetteln aufbessern. Die Rahmenbedingungen sind mit Inkrafttreten des Landesmobilitätsgesetzes zumindest geschaffen. Die Verwaltung hat dem Technischen und Umweltausschuss (TUA) am 3. April auch schon ein Konzept für die Einführung vorgestellt.

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Auch die Verwaltung sieht Vorteile

Mit sogenannten Scan-Fahrzeugen könnte der Parkraum „leistungsfähiger“ überwacht werden. Das sei gerade „interessant aufgrund des drohenden Fachkräftemangels“, sagt Frank Conze, Leiter der Straßenverkehrsbehörde. Zwar seien in Konstanz alle Stellen des Gemeindevollzugsdienstes besetzt, aber beispielsweise in Stuttgart sähe es schon anders aus.

Frank Conze stellt den Stadträten des TUA eine Präsentation vor. Auf einer Folie stellt er fünf Gründe für eine digitale Parkraumkontrolle vor, die wären: Die Sicherheit im Verkehr würde erhöht, Busspuren und Radwege würden freigehalten, die Gerechtigkeit im Verkehr gesichert, durch Digitalisierung die Effizienz gesteigert und es würde ermöglicht, die Parkraumbewirtschaftung auszuweiten.

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In fünf Stufen zum Ziel

Ein Stufenkonzept zur Umsetzung stellt er ebenfalls vor. Die erste Stufe beschreibt eigentlich den Ist-Zustand. Die Kontrolle erfolge zu Fuß. Mit dem Smartphone würden Vergehen digital übermittelt. Parkberechtigungen seien analog. „Über die erste Stufe sind wir schon hinaus“, so Conze, denn zum Jahresende gebe es ein komplett digitales Verfahren, in dem das Smartphone auch mit Scan-Funktion für Kennzeichen ausgestattet sei. Somit könnten dann auch Bewohnerparkausweise geprüft werden.

Für die zweite Stufe wäre außerdem erforderlich, dass entweder Bewohner- oder Kurzzeitparken digitalisiert sei. Für die dritte Stufe müsse das Straßennetz digital erfasst werden. Dies ist notwendig, damit Scan-Fahrzeuge, die noch gekauft werden müssten, automatisch erkennen können, wo Parken oder Halten verboten ist.

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Parkberechtigungen werden komplett digital

In der vierten Stufe würden alle Parkberechtigungen, mit Ausnahme Behindertenparkberechtigungen, digitalisiert. Das heißt: Auch Bewohner haben dann keine Parkkarte mehr, die sie hinter die Windschutzscheibe legen. Vielmehr ist das Kennzeichen des Autos sowie die entsprechende Parkgenehmigung digital hinterlegt. Auch die Parkscheinautomaten wären dann umgestellt. Das bedeutet, der Autofahrer gibt das Kennzeichen seines Fahrzeugs ein, kann Geld einwerfen oder via App bezahlen.

Die Daten – Kennzeichen, gebuchte Parkdauer und Ort – sind dann digital hinterlegt. Einen Parkschein gibt es dann nicht mehr. Die Neubeschaffung respektive Umrüstung der Parkscheinautomaten sei dann allerdings erforderlich. In Stufe fünf wäre das Ziel der digitalen Parkraumüberwachung komplett eingeführt. Scan-Fahrzeuge würden alle Parkverstöße erkennen. Auch Schwerbehindertenausweise seien dann digital hinterlegt.

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Und was kostet die Umsetzung?

Eine Kostenschätzung hat die Verwaltung nicht vorgelegt. Sie will erst einen Projektauftrag erarbeiten. Hierin sollen die geschätzten Kosten für Personal und Anschaffungen – von Scan-Auto über Software bis hin zu Umstellung oder Neukauf von Parkscheinautomaten – enthalten sein, die bis zur vollständigen Umsetzung erforderlich sind.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die digitale Parkraumüberwachung in sechs Jahren vollständig eingeführt sein könnte. Das heißt: Wenn alles zügig läuft, könnte im Jahr 2031 der Parkraum digital kontrolliert werden. Frank Conze stellt aber auch klar, dass es Folgekosten geben werde, denn: „Wenn alles steht, müssen die Daten gepflegt werden.“

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Ist es jetzt schon sicher, dass die digitale Parkraumüberwachung in Konstanz Einzug hält? Nein. Die Verwaltung wird jetzt erst einen Projektauftrag erarbeiten, der letztlich dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird. Frank Conze stellt den Stadträten „voraussichtlich Herbst“ in Aussicht.